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POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Heiligenhaus - 2107072

POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Heiligenhaus - 2107072
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Mettmann (ots)

Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

   --- Heiligenhaus ---

Am Donnerstagnachmittag des 12.08.2021, um 14.00 Uhr, ereignete sich auf der innerörtlichen Pinner Straße (B 227) in Heiligenhaus ein Verkehrsunfall mit Personenschaden und Flucht. Zur Unfallzeit befuhr ein 21-jähriger Mann aus Heiligenhaus, mit einem schwarzen Rennrad der Marke Bulls, die Rechte der zwei Fahrspuren der mehrspurigen Einbahnstraße in Fahrtrichtung Innenstadt. Als er sich zwischen der Querspange zum Supermarkt und der Einmündung Brügelweg befand, wurde er von einem silbernen PKW Opel mit Mettmanner Kennzeichen überholt. Dieser hielt nach Angaben des 21-Jährigen beim Überholen nicht den erforderlichen und vorgeschriebenen Seitenabstand ein, eventuell kam es sogar zu einer leichten Berührung. Der Fahrradfahrer verlor deshalb das Gleichgewicht, stürzte auf die Fahrbahn und verletzte sich dabei so schwer, dass er sich in weiterhin andauernde, ambulante ärztliche Behandlung begeben musste. Am Fahrrad entstand zudem ein geschätzter Sachschaden in Höhe von mindestens 100,- Euro. All dieser Umstände ungeachtet setzte der Fahrer oder die Fahrerin des Opels, bei dem es sich eventuell um einen silbernen Zafira gehandelt haben könnte, die Fahrt einfach weiter fort, ohne sich um den gestürzten Radfahrer zu kümmern und eine Schadensregulierung zu ermöglichen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6150, jederzeit entgegen.

   --- Hinweise und Tipps der Polizei ---

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

   - Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten 
     Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
   - Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
   - Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
     Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die 
     polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
     möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen 
     Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich 
     sind.
   - Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben 
     Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
   - Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
     flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die 
     Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der 
     Polizei Erfolg versprechend.
   - Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie 
     bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei 
     möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug 
     (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere 
     Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, 
     verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
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