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POL-ME: 36-Jähriger verunfallt alkoholisiert mit seinem Fahrrad - Ratingen - 2108003

POL-ME: 36-Jähriger verunfallt alkoholisiert mit seinem Fahrrad - Ratingen - 2108003
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Mettmann (ots)

Am Sonntagmittag (31. Juli 2021) stieß ein 36-jähriger Ratinger mit seinem Fahrrad auf der Dechenstraße in Ratingen-West mit einem VW Lupo zusammen. Der Radfahrer wurde zur ambulanten Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Da ein Atemalkoholtest positiv verlief, leiteten die Beamten ein Strafverfahren gegen den 36-Jährigen ein.

Das war geschehen:

Gegen 12:55 Uhr befuhr ein 36-Jähriger mit seinem Trekkingrad einen Verbindungsweg aus Richtung Anna-Schlinkheider-Straße kommend in Richtung Dechenstraße. Im Einmündungsbereich zur Dechenstraße bog er nach links auf die Fahrbahn ein und hatte die Absicht, die Dechenstraße in Richtung Scheifenkamp zu befahren. Hierbei missachtete er den vorfahrtberechtigten Verkehr auf der Dechenstraße. Der 36-Jährige kollidierte mit seinem Trekkingrad frontal mit einem VW Lupo, welcher die Dechenstraße aus Richtung Scheifenkamp kommend befuhr.

Der Radfahrer, welcher keinen Helm trug, wurde von dem VW Lupo erfasst und auf die Motorhaube geschleudert. Glücklicherweise nur leicht verletzt blieb er auf der Fahrbahn liegen. Er wurde noch vor Ort durch die hinzugezogenen Rettungskräfte erstmedizinisch versorgt und anschließend zur weiteren ambulanten Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Der Fahrzeugführer des VW Lupo, ein 57-jähriger Ratinger, sowie die 20-jährige Beifahrerin, blieben unverletzt.

An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von circa 2.000 Euro.

Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten bei dem 36-jährigen Radfahrer in der Atemluft Alkoholgeruch fest. Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief mit 0,5 Promille (0,27 mg/l) positiv. Die Beamten ordneten die ärztliche Entnahme einer Blutprobe an und leiteten gegen den Radfahrer ein Strafverfahren wegen einer Straßenverkehrsgefährdung infolge des Alkoholgenusses gemäß §315c StGB ein.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

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