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Polizei Mettmann

POL-ME: Gefährliche Autofahrt und Widerstand in stark berauschtem Zustand - Hilden
Solingen - 2007087

POL-ME: Gefährliche Autofahrt und Widerstand in stark berauschtem Zustand - Hilden / Solingen - 2007087
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Mettmann (ots)

Am noch frühen Freitagmorgen des 17.07.2020, gegen 07.00 Uhr, meldete sich ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer bei der Polizei, welcher aktuell einem schwarzen PKW Volvo V70 mit Solinger Kennzeichen folgte, der in erkennbaren Schlangenlinien, aus Richtung der Autobahn A46 kommend, über den Ostring in Hilden fuhr. Dabei war die Schlangenlinienfahrt des Volvos so extrem, dass der V70 mehrmals bis in den Gegenverkehr geriet und entgegenkommender Verkehr stark abbremsen musste, um eine folgenschwere Kollision zu verhindern. Als der Volvo dann an der stationären Geschwindigkeitsüberwachung des Kreises Mettmann (Starenkasten) vorbeifuhr, zeigte der V70-Fahrer, für den nachfolgenden Zeugen deutlich erkennbar, dem Kamera-Objektiv der Anlage demonstrativ den Mittelfinger. Am Ende des Ostrings geriet der Volvo in der Abfahrt auch noch auf die dortigen Sperrflächen, bevor der Wagen, trotz Rotlicht zeigender Ampelanlage, ohne zu stoppen nach rechts in die Walder Straße abbog und glücklicher Weise ohne Unfall in Richtung Solingen weiterfuhr.

Kurz hinter der Hildener Stadtgrenze war die gefährliche Fahrt des Volvos dann aber auch nur wenige Augenblicke später zu Ende. Eine alarmierte Streifenwagenbesatzung der Hildener Polizei konnte zu dem vom Zeugen genau beschriebenen Solinger Volvo aufschließen und den V70 auf der Hildener Straße in Ohligs stoppen. Bei der Überprüfung war den kontrollierenden Beamten sofort klar, dass der 46-jährige Solinger am Steuer des Wagens ganz erheblich berauscht war. So schlug ihnen nicht nur erheblicher Alkoholgeruch entgegen. Eine lallende Sprache und weitere deutliche Ausfallerscheinungen begleiteten das Verhalten des Mannes, der die Durchführung eines Alkoholtests kategorisch ablehnte. Zur ärztlichen Entnahme einer Blutprobe und weil er sich nicht ausweisen und auch keinen Führerschein vorzeigen konnte, wurde der Solinger daraufhin zur Polizeiwache nach Hilden gebracht. Da er sich von Anfang an aktiv gegen alle Maßnahmen der Polizei körperlich zur Wehr setzte und sogar nach einer Polizeibeamtin trat, musste er gefesselt und mit Zwang transportiert werden. Dabei und im weiteren Verlauf der polizeilichen Maßnahmen beleidigte der Solinger die Einsatzkräfte auch noch auf übelste Art und Weise. Zwei Einsatzkräfte verletzte der Beschuldigte bei seinem Widerstand leicht. Sie blieben jedoch dienstfähig und weiterhin einsatzbereit.

Die Polizei leitete Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung, wegen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Körperverletzung und Beleidigung ein. Da wegen des Verhaltens des Beschuldigten der begründete Verdacht aufkam, dass dieser zusätzlich auch unter dem Einfluss von Drogen stand, wurden gleich mehrere Blutproben angeordnet und durchgeführt. Nach erfolgten Blutprobenentnahmen zur Beweisführung, verblieb der Beschuldigte zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten in polizeilichem Gewahrsam.

Nachdem ein zur Mittagszeit dann doch noch freiwillig durchgeführter Alkoholtest einen Wert von immer noch mehr als 1,5 Promille ergab, ordnete ein Richter die weitere Fortdauer des polizeilichen Gewahrsams zur Ausnüchterung bis zum frühen Freitagabend an.

Die Identität des 46-jährigen Solingers wurde inzwischen zweifelsfrei geklärt. Der Führerschein des Beschuldigten konnte noch nicht sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen wurde dem Mann aber bereits ausdrücklich untersagt - eine Maßnahme, die bei halbwegs erreichter Ausnüchterung und Entlassung des Solingers aus dem Gewahrsam, zur Sicherheit noch einmal wiederholt werden wird.

Hinweis an die Medien: Ob der schwarze Volvo V70 und der erhobene Mittelfinger des 46-jährigen Solingers morgens von der Kamera des Kreises Mettmann fotografiert wurde, ist aktuell noch nicht geklärt, aber Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

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