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POL-ME: Unter Drogen und ohne Führerschein unterwegs - dafür aber mit entwendeten Kennzeichen - Velbert - 1911130

POL-ME: Unter Drogen und ohne Führerschein unterwegs - dafür aber mit entwendeten Kennzeichen - Velbert - 1911130
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Mettmann (ots)

Am Mittwochabend (27.11.2019) wurde ein 18-jähriger Velberter gleich wegen einer ganzen Reihe von verkehrs- und strafrechtlichen Verstößen von einer aufmerksamen Streifenwagenbesatzung der Polizei Velbert aus dem Verkehr gezogen.

Was war zuvor passiert?

Gegen 22:40 Uhr fiel den Beamten ein schwarzer Opel Calibra auf, welcher mit eingeschaltetem Motor auf einem Parkplatz an der Bernsaustraße stand. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wies der Fahrzeugführer eine falsche Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug vor, die nicht zu den angebrachten Kennzeichen passte. Der 18-Jährige gab zu, dass der Opel tatsächlich nicht für den Straßenverkehr ordnungsgemäß zugelassen sei und er die Kennzeichen zuvor entwendet habe.

Doch mit diesem Geständnis hörte die Kette an strafbarem Fehlverhalten noch nicht auf.

Im Rahmen weiterer Ermittlungen stellten die Beamten fest, dass der Beschuldigte des Weiteren nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und zusätzlich unter dem Einfluss von Drogen sein nicht angemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hatte. Daraufhin dursuchten ihn die Beamten, wobei sie weitere Drogen sicherstellten.

Der Velberter wurde zur Polizeiwache gebracht. Hier wurde zur weiteren Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Außerdem stellten die Polizeibeamten bei der weiteren Überprüfung des Velberters auf der Wache fest, dass dieser im Jahr 2019 bereits vier Mal wegen des Fahrens ohne Führerscheins mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.

Auf ihn wartet nun gleich ein ganzer "Strauß" an Strafanzeigen - wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Missbrauchs von Kennzeichen, Urkundenfälschung, der Verstöße gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie wegen des Besitzes von Drogen und des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der 18-Jährige die Polizeiwache wieder verlassen - allerdings zu Fuß.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

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