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POL-WE: Die Suche nach dem Fehler - Betrugsverfahren und die umfangreichen Ermittlungen

Friedberg (ots)

Betrügereien aufzudecken kann ein langwieriger Prozess sein, der nicht nur viel Geduld und Manpower fordert, sondern auch viel Erfahrung und taktisches Geschick der Ermittler. Gegenüber anderen Straftaten erzeugen viele Betrugstaten meist deutlich weniger öffentliches Interesse und treten damit gerne in den Hintergrund. Betrachtet man sich jedoch den persönlichen und wirtschaftlichen Schaden, gerade finanzieller Art, der durch diese Taten entsteht, so haben Betrugstaten dieses Schattendasein keinesfalls verdient. Schließlich können ganze Existenzen durch sie gefährdet sein.

Die Klassiker in Betrugsverfahren kennt wohl jeder: Es sind die aufgegebenen Bestellungen in Internetverkaufsportalen, bei denen die Bestellung vom Käufer bezahlt wird, die Ware aber nie zur Auslieferung kommt. Das Geld des Käufers ist damit pfutsch. Der Geldverlust in diesen Fällen ist zwar mit Sicherheit ärgerlich, aber bringt die Opfer glücklicherweise nicht in Existenzschwierigkeiten.

Anders kann dies bei den in den in letzten Jahren verstärkt auftretenden Betrugsdelikten zum Nachteil von Seniorinnen und Senioren aussehen. Betrüger, die sich als falsche Polizeibeamte, angebliche Staatsanwälte oder sonstige Amtsträger ausgeben, versuchen den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ihr hart erspartes Geld abzunehmen oder haben es auf ihren Schmuck abgesehen. Zum Glück haben die Täter selten Erfolg. Doch jeder Fall indem sie Beute machen können, ist einer zu viel, denn oft erbeuten die Täter dann das komplette Ersparte der Senioren, die damit ihre Altersvorsorge verlieren. Auch die sogenannten Enkeltrickbetrüger fallen in diese Kategorie des Betruges. Die Kreativität der Betrüger kennt keine Grenzen, immer neu und immer anders versuchen sie ihre Opfer um deren Wertsachen zu erleichtern.

Auch in den Bereich der Betrugsdelikte fällt das Thema Falschgeld. Vor allem 50-Euro-Scheine werden von Betrügern gerne gefälscht und in den Umlauf gebracht. Der Grund hierfür ist einfach: Sie bieten eine höhere Gewinnspanne als die "kleineren" Geldscheine und werden nicht so oft auf ihre Echtheit überprüft, wie höherwertige Banknoten, die zudem weniger im Umlauf sind. Gerade im Trubel der Weihnachtszeit sollten Zahlende und Geschäftsleute Vorsicht walten lassen und die Scheine vor der Entgegennahme und Weitergabe prüfen.

Angebliche Microsoftmitarbeiter die anrufen, sogenannte Kaffeefahrten, überteuerte Handwerkerleistungen, ein angeblicher Prüfer für Feuerlöscher - der gar nicht prüft, der Kauf von Waren auf den Namen Dritter, die per Skimming abgefangenen Daten am Bankautomaten, ... die Liste der bekannten Betrugsmaschen ließe sich wohl noch lange fortsetzen. Um potentielle Opfer vor den Betrügern zu schützen, gibt es in diesem Bereich eine breite Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit, denn nur wer die Maschen kennt, hat eine Chance nicht betrogen zu werden.

Der Straftatbestand des Betruges ist im Paragraph 263 des Strafgesetzbuches geregelt. Hier heißt es: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Manchmal ist die Regelung des Straftatbestandes für Bürgerinnen und Bürger enttäuschend. Dass was umgangssprachlich als Betrug bezeichnet wird, ist es strafrechtlich nämlich nicht immer. Vielleicht im Kleingedruckten oder zweideutig ausgedrückt findet sich beispielsweise manche Information in Schriftstücken - aber sie ist da und somit liegt keine Vorspiegelung falscher Tatsachen vor. Betrogen fühlt sich das Opfer verständlicherweise trotz allem, mit strafrechtlichen Konsequenzen für den vermeintlichen Betrüger kann der Betrogene jedoch nicht rechnen.

Neben den öffentlich präsenten Betrugstaten gibt es aber noch weitere Betrugsdelikte, die sich mehr im Hintergrund halten und vor allem im Bereich von Firmen bzw. in der Wirtschaft zu finden sind. Hier geht es nicht mehr um übliche Geldbeträge eines Normalbürgers, sondern um Werte im sechsstelligen und höheren Bereich. Die Ermittler, die in diesem Bereich tätig sind haben es oft mit Unmengen an Datensätzen zu tun. In schriftlicher, vor allem aber zunehmend in elektronischer Form liegen diese vor und bedürfen umfangreichen Auswertungen. Die Verzweigungen dabei sind oft so weitreichend, dass die Ermittlungsakten ganze Berge an Aktenordnern füllen. Viel Erfahrung benötigen die Ermittler in diesen Großverfahren und vor allem auch die fachlichen Kenntnisse, um den Überblick über die nicht immer ganz einfachen Rechtsgeschäfte zu behalten. Jeden Schriftsatz, jede Kontobewegung gilt es genau zu prüfen, um nichts zu übersehen. Es ist die Suche nach dem Fehler - wie es die Ermittler beschreiben. Sie müssen in allen Fällen den Punkt finden, an dem der Täter vielleicht aus Leichtsinn oder aus Geldgier einen Fehler machte. Denn am Ende gilt: Vermutungen reichen nicht aus, um Tatverdächtige zu überführen. Es bedarf stichhaltiger Beweise, die vor Gericht der Prüfung standhalten und zur Verurteilung der Täter führen.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

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