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POL-OF: Hanauer Polizei erhöht Präsenz und verstärkt konzeptionelle Kontrollmaßnahmen rund um den Freiheitsplatz: Mehrere unerlaubte Gegenstände in Waffenverbotszone sichergestellt

POL-OF: Hanauer Polizei erhöht Präsenz und verstärkt konzeptionelle Kontrollmaßnahmen rund um den Freiheitsplatz: Mehrere unerlaubte Gegenstände in Waffenverbotszone sichergestellt
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Hanau (ots)

(lei) Mit einer gemeinsamen Kontrollaktion haben Stadt- und Landespolizei am Freitag erneut die Einhaltung der Bestimmungen der Waffenverbotszone in der Hanauer Innenstadt überprüft. An dem Einsatz waren Kräfte des Polizeireviers Hanau, der Stadtpolizei sowie der Bereitschaftspolizei beteiligt.

In dem Gebiet kontrollierten die Einsatzkräfte von 15 Uhr bis in die Abendstunden hinein insgesamt 261 Personen. Ziel der Maßnahmen war neben der Durchsetzung der in der Waffenverbotszone geltenden Regelungen insbesondere auch eine deutlich sichtbare Präsenz an relevanten Örtlichkeiten. Damit soll nicht nur möglichen Verstößen frühzeitig begegnet, sondern auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden. Denn insbesondere Gewalttaten wirken sich auf das Sicherheitsempfinden aus und erst kürzlich war bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung am Freiheitsplatz ein 25 Jahre alter Mann durch einen mutmaßlichen Messerangriff lebensbedrohlich verletzt worden (wir berichteten).

Im Verlauf der mehrstündigen Kontrollen stellten die Ordnungshüter mehrere dort verbotene Gegenstände fest. Insgesamt wurden drei Messer, ein Schlagring, drei Tierabwehrpistolen sowie drei Tierabwehrsprays aufgefunden und in amtliche Verwahrung genommen. In den jeweiligen Fällen stellten die Beamten Personalien fest und prüfen nun die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Im Anschluss an diese Maßnahmen in der Innenstadt verlagerte sich der Einsatz in den Bereich Hanau-Wilhelmsbad. Dort hatten sich in der Vergangenheit wiederholt Angehörige der sogenannten Tuner-, Raser- und Poserszene getroffen. Bei den Kontrollen lag der Schwerpunkt insbesondere auf der Einhaltung bestehender Verkehrsregelungen, der Reduzierung unnötigen Lärms sowie der Durchsetzung von Durchfahrtsverboten.

Dabei überprüften die Einsatzkräfte 15 Fahrzeuge sowie 27 Personen. Im Ergebnis stellten die Beamten acht Verstöße gegen bestehende Durchfahrtsverbote fest. Gegen die verantwortlichen Fahrzeugführer wurden ebenfalls entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

Andreas Thiem, Leiter des Polizeireviers Hanau, resümierte: "Mit einer erhöhten Präsenz und gezielten Kontrollmaßnahmen rund um den Freiheitsplatz wollen wir konsequent für Sicherheit sorgen. Die Ergebnisse zeigen, dass solche Einsätze notwendig sind: Verbotene Gegenstände konnten sichergestellt und Verstöße festgestellt werden. Gleichzeitig setzen wir damit ein klares Zeichen, dass wir Regelverstöße im Bereich der Waffenverbotszone sowie im Umfeld der Tuner-, Raser- und Poserszene nicht tolerieren. Unser Ziel ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden, damit sich die Menschen in Hanau weiterhin sicher fühlen können."

Die Polizei kündigte an, auch künftig vergleichbare Kontrollmaßnahmen durchzuführen, um die Sicherheit im Stadtgebiet zu erhöhen und auf mögliche Störungen der öffentlichen Ordnung frühzeitig reagieren zu können.

Hintergrund zur Waffenverbotszone:

Die Hanauer Waffenverbotszone gilt seit dem 1. August 2025 und umfasst große Teile der Innenstadt, darunter Freiheitsplatz, Marktplatz, das Forum Hanau und den Schlossgarten. Auch zahlreiche Nebenstraßen und Passagen sind einbezogen. Innerhalb dieser Zone ist das Mitführen unter anderem von Waffen, Messer und Reizstoffgeräten - grundsätzlich verboten. Es gibt aber auch Ausnahmen: Erlaubt ist das Mitführen von Messern und Waffen in der Verbotszone dann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches besteht unter anderem bei Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis, bei Rettungskräften im Einsatz und wenn der Transport nicht zugriffsbereit erfolgt und mehr als drei Handgriffe notwendig sind, um an den Gegenstand zu gelangen. Auch für bestimmte Berufsgruppen und Anlässe wie Gewerbetreibende, Gastronomie, Aussteller auf Märkten und Messen sowie für kulturelle Veranstaltungen, Sportausübungen und Brauchtumspflege gelten Ausnahmen.

Verstöße gegen das Waffenverbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ziel der Kontrollen ist es, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Stadt- und Landespolizei werden vergleichbare Maßnahmen auch künftig regelmäßig durchzuführen.

Seither Inkrafttreten der Waffenverbotszone zählte die Landespolizei - inklusive der oben festgestellten Zuwiderhandlungen - insgesamt 38 Verstöße.

Bildquelle: Polizeipräsidium Südosthessen

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