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POL-GI: Verkehrsdienst nahm Baukipper in Fernwald-Steinbach ins Visier

POL-GI: Verkehrsdienst nahm Baukipper in Fernwald-Steinbach ins Visier
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Gießen (ots)

Fernwald:

Oftmals werden die Laufflächen der Reifen an den meist im Baustellenverkehr verwendeten Sattelkippern extrem beansprucht, so dass diese innerhalb kürzester Zeit durch z. B. Steine, scharfe Betonkanten oder andere spitze, herumliegende Materialien beschädigt werden. Dies nahm der regionale Verkehrsdienst Gießen zum Anlass, die Bereifung von den sogenannten "Kippern" zu kontrollieren. Dienstagvormittag (12. Mai) zwischen 08.30 Uhr und 11.00 Uhr überprüften die Experten an der Bauschuttdeponie in der Lahnstraße in Steinbach insgesamt 17 Fahrzeuge.

Anders als bei LKW, welche überwiegend auf befestigten Straßen unterwegs sind, treten bei Baustellenfahrzeugen schneller und meist auch schwerwiegendere Schäden auf. Betroffen ist meistens die Lauffläche des Reifens. Es findet ein stärkerer Abrieb statt und oft brechen Teile des Profils heraus. Bis zu einem gewissen Grad ist dies tolerierbar. Sobald die Einschnitte oder Ausbrüche aber in die Tiefe gehen (Karkasse sichtbar/Drahtgeflecht) oder großflächig sind, könnte dies ein Grund zur sofortigen Untersagung der Weiterfahrt sein. Die Reifen müssen dann direkt vor Ort gewechselt werden. Bei den in Steinbach bemängelten LKW waren bei zwei Sattelkippern jeweils die Reifen der ersten von den drei Achsen des Aufliegers betroffen. Dies ist ein typisches Bild, da die erste Aufliegerachse gerade im beladenen Zustand am stärksten belastet wird. Die Reifen wiesen hier bei den bemängelten LKW Einschnitte und kleinere Ausbrüche auf der Lauffläche auf, welche aber dem Anschein nach nicht bis auf die Karkasse gingen. Die Fahrer durften bis zur Firma zurückfahren, um die Reifen dort unmittelbar zu wechseln.

Im Falle eines Unfalles auf Grund schadhafter Reifen sieht der Tatbestandskatalog für den Fahrer ein Bußgeld von 90.- und für den Fahrzeughalter von bis zu 265 Euro vor. Zudem ist der Fahrer eines LKW vor Antritt der Fahrt zu einer Abfahrtskontrolle verpflichtet. Dies umfasst selbstverständlich auch die Kontrolle der Bereifung. Stellt er entsprechende Schäden fest, so darf er die Fahrt nicht antreten und muss vorher Reifen wechseln. Teilt er seinem Chef dies mit und dieser ordnet dennoch den Fahrtantritt ohne Reifenwechsel an sieht der Tatbestandskatalog 75 Euro und einen Punkt für den Halter vor.

Wie wichtig diese Kontrollen sind, zeigt auch, dass die Beamten bei dieser Kontrollaktion andere Verstöße feststellten. Drei Fahrer hatten sich nicht an die Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten gehalten und werden wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften angezeigt. Zwei Fahrzeuglenker mussten ihre Ladungssicherung nachbessern, bevor sie weiterfahren durften und einer war zu schnell unterwegs.

(In der digitalen Pressemappe finden sie ein Beispielbild eines beschädigten Reifens eines Baustellenfahrzeuges)

Sabine Richter

Pressesprecherin

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