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Polizei Minden-Lübbecke

POL-MI: Rettung nach Sprung von Brücke in Mittellandkanal

Lübbecke (ots)

Offenbar auf der Suche nach einer Abkühlung sind mehrere junge Männer am Samstag in Lübbecke von der Brücke "Zur Rauhen Horst" in den Mittellandkanal gesprungen. Dabei kam es zu einem Unfall.

Ersten Erkenntnissen der Polizei zufolge hielten sich am Nachmittag eine Gruppe von Heranwachsenden aus Hüllhorst und Lübbecke auf der Brücke auf. Während zunächst zwei 19-Jährige in den Kanal sprangen, folgten dem Duo ein 18-Jähriger sowie ein weiterer 19-Jähriger. Dieser sprang jedoch in so dichter Abfolge, dass er auf den im Wasser befindlichen 18-Jährigen traf, der dadurch das Bewusstsein verlor und Verletzungen erlitt.

Ein 26-jähriger Mann aus Espelkamp wurde auf die Notsituation aufmerksam, sprang ins Wasser und brachte den Verletzten an Land. Zeitgleich alarmierte eine 13-Jährige, die den Vorfall vom Ufer aus beobachtet hatte, die Rettungskräfte. An Land kam der 18-Jährige wieder zu sich und wurde von einem Notarzt sowie den Sanitätern versorgt. Anschließend kam der Mann ins Krankenhaus nach Lübbecke.

Vor den Gefahren des Brückenspringens warnt die Polizei immer wieder. "Der Kanal ist kein Schwimmbad, sagt Ralf Kunschke, Dienstellenleiter der Wasserschutzpolizei in Minden. "Im trüben Wasser kann sich nicht sichtbares Treibgut befinden, an denen sich ein Springer verletzten kann". Auch an anderen Gegenständen wie Fahrrädern oder Einkaufswagen, die ins Wasser geworfen wurden, besteht Verletzungsgefahr. Daher ist das Springen strengstens untersagt.

Wer dabei erwischt wird, muss laut der Binnen-Schifffahrts-Straßenordnung (BinSchStrO) mit einem Bußgeld von 50 Euro plus Gebühren rechnen. Zudem ist unter anderem im Bereich bis zu 100 Meter ober- und unterhalb einer Brücke, eines Wehres, einer Hafeneinfahrt oder einer Anlegestelle das Baden und Schwimmen laut BinSchStr0 verboten.

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