Polizeipräsidium Schwaben Nord
POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach Diebstahl
Augsburg (ots)
Firnhaberau - Am Donnerstag (19.02.2026) entwendete ein bislang unbekannter Täter während eines Haustürgeschäftes das Sammlerstück eines 88-Jährigen im Obstgartenweg.
Gegen 15.30 Uhr meldete sich der Unbekannte zunächst telefonisch unter dem Vorwand Angestellter einer Goldankaufsfirma zu sein. Der 88-Jährige vereinbarte daraufhin einen Termin mit dem Unbekannten. Dieser erschien wie vereinbart beim 88-Jährigen. Es kam zu einem Geschäft wobei der Unbekannte für einen hohen dreistelligen Bereich Wertgegenstände abkaufte. Nachdem der Unbekannte gegangen war, stellte der 88-Jährige das Fehlen einer Sammlermünze fest. Der Beuteschaden liegt im niedrigen vierstelligen Bereich.
Die Polizei ermittelt nun wegen Diebstahls. Zeugenhinweise nimmt die Polizeiinspektion Augsburg Ost unter der Telefonnummer 0821/323-2310 entgegen.
Tipps der Polizei bei Haustürgeschäften:
- Nehmen Sie sich Zeit und machen Sie keine Spontankäufe.
- Bezahlen Sie nichts in bar.
- Lassen Sie unaufgefordert kommende "Vertreter" oder "Verkäufer"
nur in Ihre Wohnung, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass es
sich um eine seriöse Geschäftsperson handelt, etwa aufgrund von
persönlichen Empfehlungen durch Freunde oder Bekannte und
Vorzeigen des Gewerbescheins.
- Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten
haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie
sich nicht verwirren oder unter Druck setzen.
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden
haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache".
- Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, denn wenn Sie
unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches
Rechtsgeschäft ab.
- Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die
Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert
gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
- Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und
Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
- Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft
zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen
Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen
nach Vertragsabschluss an den Verkäufer oder die Verkäuferin.Weitere Tipps und Informationen finden Sie unter folgenden Links:
- https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuer betrug/ - https://www.polizei.bayern.de/nmmo
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 0821 323 - 1013 /-1014 /-1015
E-Mail: pp-swn.pressestelle@polizei.bayern.de
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