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Polizeipräsidium Schwaben Nord

POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach Diebstahl

Augsburg (ots)

Firnhaberau - Am Donnerstag (19.02.2026) entwendete ein bislang unbekannter Täter während eines Haustürgeschäftes das Sammlerstück eines 88-Jährigen im Obstgartenweg.

Gegen 15.30 Uhr meldete sich der Unbekannte zunächst telefonisch unter dem Vorwand Angestellter einer Goldankaufsfirma zu sein. Der 88-Jährige vereinbarte daraufhin einen Termin mit dem Unbekannten. Dieser erschien wie vereinbart beim 88-Jährigen. Es kam zu einem Geschäft wobei der Unbekannte für einen hohen dreistelligen Bereich Wertgegenstände abkaufte. Nachdem der Unbekannte gegangen war, stellte der 88-Jährige das Fehlen einer Sammlermünze fest. Der Beuteschaden liegt im niedrigen vierstelligen Bereich.

Die Polizei ermittelt nun wegen Diebstahls. Zeugenhinweise nimmt die Polizeiinspektion Augsburg Ost unter der Telefonnummer 0821/323-2310 entgegen.

Tipps der Polizei bei Haustürgeschäften:

   - Nehmen Sie sich Zeit und machen Sie keine Spontankäufe.
   - Bezahlen Sie nichts in bar.
   - Lassen Sie unaufgefordert kommende "Vertreter" oder "Verkäufer" 
     nur in Ihre Wohnung, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass es 
     sich um eine seriöse Geschäftsperson handelt, etwa aufgrund von 
     persönlichen Empfehlungen durch Freunde oder Bekannte und 
     Vorzeigen des Gewerbescheins.
   - Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten 
     haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie 
     sich nicht verwirren oder unter Druck setzen.
   - Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden 
     haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache".
   - Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, denn wenn Sie
     unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches 
     Rechtsgeschäft ab.
   - Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die 
     Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert 
     gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
   - Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und 
     Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
   - Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft 
     zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen 
     Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen 
     nach Vertragsabschluss an den Verkäufer oder die Verkäuferin.

Weitere Tipps und Informationen finden Sie unter folgenden Links:

   - https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuer
     betrug/
   - https://www.polizei.bayern.de/nmmo

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Schwaben Nord
Pressestelle
Telefon: 0821 323 - 1013 /-1014 /-1015
E-Mail: pp-swn.pressestelle@polizei.bayern.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Schwaben Nord, übermittelt durch news aktuell

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