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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 4. November 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den syrischen Staatsangehörigen Ahmad A. A.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig. In diesem Zusammenhang werden ihm auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nrn. 1, 5, 9 und 10 VStGB, § 8 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 VStGB) sowie Mord (§ 211 StGB) vorgeworfen, wobei er teilweise als Gehilfe gehandelt haben soll (§ 27 StGB).

In der zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Ab Frühjahr 2011 ging das damalige Regime in Syrien mit zunehmend brutaler Gewalt gegen Kritiker im Land vor. Ziel war es, die Protestbewegung gegen das Assad-Regime mit Hilfe von staatlichen Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, bei dem sich insbesondere die staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften. Während die "Freie Syrische Armee" (FSA) den Sturz des Assad-Regimes anstrebte, war erklärtes Ziel der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) die Gründung eines Kalifats. Auf Grund der unterschiedlichen Ausrichtungen kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen dem IS und der FSA. Im Juli 2014 gelang es dem IS, das Gouvernement Deir ez-Zor unter seine Kontrolle zu bringen. Diese Region umfasst auch das Siedlungsgebiet des Al-Shu'aitat-Stammes mit den Ortschaften Abu Hamman, Gharanij und Kishkiya. Ab Ende Juli 2014 ging der IS gegen den Stamm mit großer Härte vor. Es kam zu zahlreichen Tötungen insbesondere männlicher Stammesangehöriger.

Ahmad A. A. schloss sich im Frühjahr 2014 dem IS als Mitglied an. Er fungierte rund um Kishkiya als Patrouille und Kämpfer sowie als ortskundiger Führer für ausländische IS-Anhänger. Gemeinsam mit anderen Vereinigungsmitgliedern fahndete er in der Region nach Angehörigen des Al-Shu'aitat-Stammes. Zu einer Gelegenheit Mitte August 2014 nahm der Angeschuldigte als Teil einer IS-Einheit zahlreiche Mitglieder des Stammes fest. Die Einheit misshandelte die männlichen Gefangenen massiv mit Schlägen und enthauptete zwei von ihnen vor Ort. Die übrigen Männer wurden am nächsten Morgen verschleppt und zum Teil getötet.

Der Angeschuldigte wurde am 20. Januar 2025 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 8 vom 21. Januar 2025). Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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