POL-MA: Eberbach/Rhein-Neckar-Kreis: Betrüger verkaufen gefälschte Kochutensilien und Parfüm - Zeugen- und Geschädigtenaufruf
Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Am Mittwochmorgen rief ein Zeuge beim Polizeirevier Eberbach an, um eine verdächtige Wahrnehmung auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Straße Neuer Weg-Nord zu melden. Er hatte gegen 10 Uhr zwei Männer beobachtet, die gezielt ältere Menschen auf dem Parkplatz ansprachen und ihnen Kochtöpfe verkaufen wollten. Die Waren hatten sie in einem geparkten schwarzen Auto mit niederländischem Kennzeichen deponiert. Eine Streife des Polizeireviers Eberbach konnte die verdächtigen Personen nur wenige hundert Meter entfernt in der gleichen Straße auf dem Parkplatz eines anderen Einkaufsmarktes feststellen. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass die Männer im Alter von 20 Jahren und 22 Jahren gefälschte Markenprodukte verkauften. Dabei handelte es sich um Messersets und Kochtopf-Sets sowie um Parfüms. Zudem hatten die mutmaßlichen Betrüger Flyer bei sich, in denen sie die Reinigung von Hausdächern anboten. Die Polizei stellte die Fälschungen sicher. Die Abteilung Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Mannheim ermittelt nun unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Markengesetzes.
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, oder die Waren am Tattag bei den Tatverdächtigen gekauft oder angeboten bekommen haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Eberbach unter der Telefonnummer 06271/9210-0 zu melden.
Die Polizei rät generell bei Geschäften an der Haustür oder auf der Straße:
- Nehmen Sie sich Zeit und machen Sie keine Spontankäufe. - Bezahlen Sie nichts in bar. - Verlangen Sie eine Quittung zur Dokumentation des Kaufs. - Fragen Sie nach den Möglichkeiten eines Widerrufs oder den Verfahrensweisen im Garantiefall. Versichern Sie sich, dass es diese Möglichkeiten auch gibt. - Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht verwirren oder unter Druck setzen. - Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache". - Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name, Anschrift und Erreichbarkeit des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer oder die Verkäuferin. Für weitere Informationen steht Ihnen auch Ihre örtliche Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Adresse finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de oder in Ihrem örtlichen Telefonbuch.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Kiefner
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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