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Polizeipräsidium Mannheim

POL-MA: Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Unfallflucht - Richtiges Verhalten nach Verkehrsunfall

Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Kurz unaufmerksam und schon ist es passiert: Gerade beim Ein- und Ausparken auf engen Parkplätzen kommt es häufig zu Verkehrsunfällen. Meist ist der Schaden am Auto nur gering, aber was, wenn der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht vor Ort ist? Was viele nicht wissen: Mit einem Zettel an der Windschutzscheibe ist es nicht getan, was eine Fahranfängerin in Mannheim am eigenen Leib erfahren musste.

Die 18-Jährige war nach bestandener Führerscheinprüfung zum ersten Mal alleine mit dem Auto auf dem Weg zur Schule. Dort angekommen, streifte sie beim Einparken ein nebenstehendes Fahrzeug. Die Besitzerin des beschädigten Wagens war nicht vor Ort. Überfordert mit der Situation rief die junge Frau bei einem Verwandten an, von dem ihr geraten wurde, ein Zettel mit der Telefonnummer am Fahrzeug zu hinterlassen. Dies tat sie auch und verließ im Anschluss den Unfallort. Die Besitzerin des beschädigten Fahrzeugs informierte später die Polizei über den Vorfall.

Das Ergebnis: Gegen die 18-Jährige wird jetzt ermittelt, da sie ihren Pflichten als Unfallverursacherin nicht genüge getan und sich somit der Unfallflucht strafbar gemacht hat. Wer sich unerlaubt von Unfallort entfernt muss laut Gesetzgeber neben drei Punkten in Flensburg mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis kann damit einhergehen.

Doch wie verhält man sich in so einem Fall richtig? Unabhängig von der Höhe des Schadens ist man als Unfallverursacher dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Besitzer des beschädigten PKW's zu warten. Die genaue Wartezeit ist vom Gesetzgeber nicht genau definiert worden, eine Zeit von 30 Minuten gilt aber allgemein als zumutbar. Taucht der Fahrzeugbesitzer in dieser Zeit nicht auf, darf man den Unfallort jedoch trotzdem nicht einfach verlassen, sondern muss spätestens jetzt die Polizei informieren. Der Unfall wird dann aufgenommen und es wird Sorge dafür getragen, dass der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs informiert wird und die benötigten Daten ausgetauscht werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Yasmin Steinhauser
Telefon: 0621 174-1115
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell

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