HZA-SI: Koralle und Luxusgüter im Wert von 12.500 Euro beim Zoll entdeckt - Reisende versuchen artengeschützte Koralle und Luxusgüter aus dem Urlaub einzuschmuggeln.
Singen (ots)
Konstanz: Gürtel, Maßanzug, Damenuhr, Handtasche und Halskette, waren vergangenen Monat die Shoppingmitbringsel aus dem Urlaub in Thailand. Da es sich allerdings um Produkte namhafter Luxuslabels handelte, überstiegen die Waren mit einem Gesamtwert von rund 12.500 Euro die erlaubte Reisefreimenge von 300 Euro um mehr als das 40-fache. Hinzukam, dass die Familie aus dem Landkreis Konstanz auch eine artengeschützte Steinkoralle als Souvenir im Gepäck dabeihatte.
Nach und nach kamen die einzelnen Waren im Laufe der Kontrolle ans Tageslicht, als die Zöllner eine Verpackung nach der anderen bei der Kontrolle des Audis fanden. Nach jeder Entdeckung, erst des Gürtels, dann der Uhr, der Halskette usw. gaben die Reisenden auf Nachfrage an, keine weiteren zollpflichtigen Waren dabei zu haben. Am Ende entdeckten die Kontrolleure neben den geschmuggelten Luxusgütern - eine rund 600 Gramm schwere Steinkoralle in einem Kindersonnenhut.
Auf die Frage, nach der bei der Einfuhr notwendigen CITES Bescheinigung für die Koralle, erklärte der 50-jährigen Familienvaters "Das ist doch nur ein Stein" und begründete das Souvenir damit "Wenn die Koralle tot ist, kann man sie ja mitnehmen". Das änderte aber nichts daran, dass gegen ihn ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen eröffnet wurde. Die Steinkoralle wurde beschlagnahmt. Zusätzlich wurde gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren wegen der Nichtanmeldung der Modeartikel eingeleitet.
Nachdem der Mann die Einfuhrabgaben in Höhe von rund 2.750 Euro für die Bekleidung und den Schmuck entrichtet hatte, konnte die Familie die Reise fortsetzen.
Gerade am Ende der Ferienzeit und zum Ende der sich anschließenden Nachsaison entdecken Zöllnerinnen und Zöllner immer wieder Schmuck und Luxusartikel, die bei der Einreise nach Deutschland nicht beim Zoll angemeldet werden.
Ähnlich erging es auch zwei Reisenden, die für Ihre Tochter zwei Halsketten aus Gold, gefertigt in Dubai im Wert von 8.000 Euro mitbrachten. Hier wurden 1.520 Euro Einfuhrabgaben erhoben. Auch in diesem Fall wurde gegen den Fahrer ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Die Verfahren wurden zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitetet.
Zusatzinformation
Ausgestopfte Tiere, Gegenstände, die aus Tierteilen hergestellt wurden, oder durch ihre Fremdartigkeit faszinierend wirkende Pflanzen können anziehend wirken. Oft werden solche Souvenirs auf Urlaubsreisen angeboten. Doch hierbei ist äußerste Vorsicht geboten. Möglicherweise sind diese Tiere oder Pflanzen (auch wenn sie bereits tot sind oder nur noch Teile davon vorhanden sind) artengeschützt. Nur die hierfür zuständigen Behörden des Urlaubslandes sind befugt, eine amtliche Genehmigung auszustellen. Über das ganze Jahr verteilt müssen sehr viele artengeschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Gegenstände vom Zoll beschlagnahmt werden, weil sie ohne die hierfür erforderlichen Genehmigungen mitgebracht werden. Weitere Informationen unter www.zoll.de
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
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