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Hauptzollamt Singen

HZA-SI: Das Hauptzollamt Singen informiert Verkürzung der Öffnungszeiten an bestimmten AKZ-Serviceschaltern

Singen (ots)

Landkreise Waldshut/Konstanz: Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in der Bundesrepublik Deutschland haben die Bundesregierung und die Landesregierungen ab 16. Dezember 2020 einen Lockdown beschlossen, der eine weitgehende Schließung des Einzelhandels vorsieht. Bereits seit 12. Dezember gilt zudem in ganz Baden-Württemberg eine Ausgangsbeschränkung bei Nacht in der Zeit von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist in dieser Zeit nur mit triftigem Grund möglich. Das Ende der Öffnungszeiten der Serviceschalter zur Erteilung der Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen für Privatpersonen zu Umsatzsteuerzwecken - Ausfuhrkassenzettel - an bestimmten Grenzübergängen zur Schweiz wird deshalb an den täglichen zeitlichen Beginn der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen angepasst. Im Bezirk des Hautzollamts Singen schließen ab dem 16. Dezember folgende AKZ-Serviceschalter somit bereits um 20:00 Uhr: Zollamt Bad Säckingen, Zollamt Laufenburg, Abfertigungsstelle Laufenpark, Zollamt Rheinheim, Gemeindezentrum Küssaberg, Zollamt Rötteln, Zollamt Jestetten, Zollamt Erzingen, Zollamt Stühlingen, Zollamt Rielasingen, Abfertigungsstelle Konstanz Bodenseeforum, Zollamt Konstanz-Emmishofer Tor, Zollamt Konstanz-Personenbahnhof.

Die Öffnungszeiten aller anderen Zollstellen bleiben bestehen. Die Maßnahme gilt zunächst bis 10. Januar 2021.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Pressesprecher
Mark Eferl
Telefon: 07731-8205-5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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