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Hauptzollamt Koblenz

HZA-KO: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit Koblenzer Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie

HZA-KO: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit Koblenzer Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie
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Koblenz (ots)

Am vergangenen Freitag, den 19.09.2025, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier ca. 60 Zöllner und Zöllnerinnen im Einsatz. Bei der Prüfung wurden mehr als 170 Personen überprüft und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Es wurden zahlreiche Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung durch die FKS erforderlich machen.

In mehreren Fällen hat die FKS den Verdacht, dass gegen ausländerrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. Des Weiteren wurden Feststellungen getroffen, die den Verdacht begründen, dass Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden. Bei den restlichen Sachverhalten, die eine weitere Prüfung erforderlich machen, handelt es sich u. a. um den Verdacht von Beitragsvorenthaltung, Leistungsmissbrauch und um den Verstoß gegen Meldepflichten. "Bereits vor Ort wurden 17 Strafverfahren, überwiegend wegen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften, und 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.", so Thomas Molitor, Pressesprecher beim Hauptzollamt Koblenz.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Koblenz
Pressesprecher
Thomas Molitor
Telefon: 0261 - 98376 1300
E-Mail: presse.hza-koblenz@zoll.bund.de
www.zoll.de

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