Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt Karlsruhe mehr verpassen.

Hauptzollamt Karlsruhe

HZA-KA: Urlaub vorbei, Koffer voll?
Was Reisende bei Souvenirs, Einkäufen und Mitbringseln beachten sollten

HZA-KA: Urlaub vorbei, Koffer voll? / Was Reisende bei Souvenirs, Einkäufen und Mitbringseln beachten sollten
  • Bild-Infos
  • Download

Karlsruhe (ots)

In Kürze beginnen in Baden-Württemberg die Sommerferien. Die Koffer sind gepackt, die Reise kann beginnen, doch spätestens bei der Rückkehr aus dem Urlaub können Souvenirs und Einkäufe für unerwartete Überraschungen sorgen. Der Zoll empfiehlt deshalb, sich bereits vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

Ob Alkohol und Tabakwaren, Medikamente, Lebensmittel oder vermeintlich harmlose Urlaubssouvenirs: Nicht alles darf ohne Weiteres nach Deutschland mitgebracht werden. Welche Regelungen gelten, hängt insbesondere davon ab, woher Reisende zurückkehren und welche Waren sie im Gepäck haben.

Reisen aus Nicht-EU-Ländern

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land gelten für mitgebrachte Waren zu nicht gewerblichen Zwecken bestimmte Mengen- und Wertgrenzen. Für Waren, beispielsweise Kleidung, Elektronik oder Souvenirs, gilt grundsätzlich eine Reisefreimenge von bis zu 300 Euro pro Person, bei Flug- und Seereisen bis zu 430 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Wertgrenze bei 175 Euro.

Für Alkohol und Tabakwaren gelten gesonderte Mengenbegrenzungen.

Alkohol und alkoholische Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren):

   - 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem 
     Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter 
     Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr 
     oder
   - 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem 
     Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-% oder
   - eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren,
   - 4 Liter nicht schäumende Weine und
   - 16 Liter Bier

Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren):

   - 200 Zigaretten oder
   - 100 Zigarillos oder
   - 50 Zigarren oder
   - 250 Gramm Rauchtabak (Feinschnitt, Pfeifentabak, 
     Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak)

Besondere Vorsicht ist außerdem bei Arzneimitteln, Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten geboten. Hier können Einfuhrbeschränkungen oder Verbote gelten.

Auch bei Kraftstoffen gibt es Grenzen: Abgabenfrei sind grundsätzlich der Kraftstoff im Hauptbehälter des Fahrzeugs sowie bis zu zehn Liter in einem tragbaren Reservebehälter.

Reisen innerhalb der EU

Wer innerhalb der EU reist, kann Waren grundsätzlich für den persönlichen Bedarf mitbringen. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol, Tabakwaren oder Substitute für Tabakwaren gelten jedoch besondere Regelungen und Richtmengen. Entscheidend ist der Eigenbedarf.

Vorher informieren statt hinterher überrascht sein "Ein kurzer Blick auf die Zollbestimmungen vor der Reise kann bei der Rückkehr viel Ärger ersparen. Gerade bei vermeintlich harmlosen Mitbringseln oder spontanen Urlaubseinkäufen gibt es immer wieder Unsicherheiten. Wer sich vorher informiert, weiß, was ins Gepäck darf und kann die Heimreise entspannt genießen.", so Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.

Ausführliche und aktuelle Informationen zu Reisefreimengen, Einfuhrbeschränkungen und weiteren zollrechtlichen Bestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll".

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Hauptzollamt Karlsruhe
Weitere Meldungen: Hauptzollamt Karlsruhe