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Hauptzollamt Karlsruhe

HZA-KA: Teure Folgen nach Übernahme eines Schweizer Fahrzeugs: Karlsruher Zoll erhebt rund 43.000 Euro Abgaben

Karlsruhe (ots)

Rund 43.000 Euro Einfuhrabgaben und ein Steuerstrafverfahren sind das Ergebnis einer Zollkontrolle auf der A 6 bei Rauenberg. Ein 35-jähriger Fahrer aus dem Bundesgebiet hatte am vergangenen Wochenende ein in der Schweiz zugelassenes hochwertiges Fahrzeug übernommen und dieses damit dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung pflichtwidrig entzogen.

Bei der Kontrolle stellten Einsatzkräfte des Hauptzollamts Karlsruhe fest, dass das Fahrzeug zuvor von seinem im Drittland ansässigen Halter in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht worden war. Im Rahmen der sogenannten vorübergehenden Verwendung war die Nutzung des Fahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfrei möglich.

Diese Voraussetzungen lagen jedoch nicht mehr vor, nachdem der im Inland ansässige 35-Jährige das Fahrzeug übernommen hatte. Mit der Übernahme wurde das Fahrzeug dem Zollverfahren entzogen, wodurch die Einfuhrabgaben entstanden.

Insgesamt erhob der Zoll Einfuhrabgaben in Höhe von 43.260 Euro, davon 14.000 Euro Zoll sowie 29.260 Euro Einfuhrumsatzsteuer. Dem liegt ein Fahrzeugwert von rund 140.000 Euro zugrunde.

"Die vorübergehende Verwendung ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere kommt es darauf an, wer ein Fahrzeug einführt und wer es nutzt. Wird ein Fahrzeug aus einem Drittland von einer im Inland ansässigen Person übernommen, kann dies zur Entstehung von Einfuhrabgaben führen", erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. "Fahrzeuge mit Zulassung in einem Nicht-EU-Staat dürfen nicht ohne Weiteres von im Inland ansässigen Personen genutzt oder übernommen werden. Bereits die Übernahme eines solchen Fahrzeugs kann dazu führen, dass das Verfahren der vorübergehenden Verwendung endet, mit der Folge, dass Einfuhrabgaben in erheblicher Höhe entstehen.", so Holm abschließend.

Die weiteren Ermittlungen in diesem konkreten Fall dauern an.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de

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