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HZA-GI: Online-Shopping in der Weihnachtszeit: Wie das Paket durch den Zoll kommt

HZA-GI: Online-Shopping in der Weihnachtszeit: Wie das Paket durch den Zoll kommt
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Gießen (ots)

Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday am 27. November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und das bedeutet nicht nur Hochsaison bei Paketversendern und - diensten, sondern auch beim Zoll.

Was viele Online-Shopper oft aber nicht bedenken: Wird das ersehnte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist grundsätzlich der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an.

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an.

Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert).

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer ist auch der warenabhängige Zoll zu zahlen.

Auf einigen Waren wie zum Beispiel Kaffee oder Alkohol lasten zusätzlich Verbrauchsteuern an, die grundsätzlich zu zahlen sind.

Landet das Paket beim Zoll, findet der Besteller ein Info-Kärtchen der Post in seinem Briefkasten, auf dem nicht nur das Zollamt angegeben ist, wo die Sen-dung innerhalb von sieben Tagen grundsätzlich abgeholt werden muss, sondern auch welche Unterlagen für die Zollabfertigung mitzubringen sind.

Seit Februar 2020 müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt abgeholt werden. Sendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Eu-ro auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung von zu Hause genutzt werden, um weitere persönliche Kontakte zu vermeiden und die Ausbreitung des Virus zu hemmen.

Neben einer möglichen Verzollung der Ware sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So über-wacht der Zoll zum Beispiel auch den gewerblichen Rechtsschutz und die Bestimmungen der Produktsicherheit von technischen Produkten oder Kleidung zum dem Schutz der Verbraucher.

"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", so Michael Bender Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen. "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet. Außerdem droht dem Paketempfänger ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinha-ber."

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steu-ern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu be-achten.

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich recht-zeitig schlau unter zoll.de oder gleich mit der App "Zoll und Post".

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Gießen
Pressesprecher
Michael Bender
Telefon: 0641-9484-121
E-Mail: presse.hza-giessen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Gießen, übermittelt durch news aktuell

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