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Hauptzollamt Gießen

HZA-GI: Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt: Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft

Gießen (ots)

Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.

Auch in Nord-, Ost- und Mittelehessen rückten 70 Schwarzarbeitskontrolleure des Hauptzollamtes Gießen aus und überprüften die Beschäftigungsverhältnisse von 247 Personen.

Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen be-fragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindest-lohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Auch der Gießener Zoll stellte in acht Fällen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Min-destlohnes fest. Bei 47 Unternehmen erfolgen noch Überprüfungen von Geschäftsunterlagen.

Staunen mussten die Schwarzarbeitsfahnder bei dem Fall eines 62-jährigen Arbeiters eines Entsorgungsbetriebes im Kreis Limburg-Weilburg. Der Mazedonier besaß einen dauerhaften Aufenthaltstitel der nur zur Arbeit in Slowenien berechtigte, nicht aber in Deutschland. Er wurde wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes vorläufig festgenommen. Die Ausländerbehörde wurde informiert. Das Kuriose war, dass er nachweislich seit sieben Jahren bei der Firma ohne die erforderlichen Papiere aber angemeldet arbeitete.

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in be-stimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Gießen
Pressesprecher
Michael Bender
Telefon: 0641-9484-121
E-Mail: presse.hza-giessen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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