HZA-OS: Freiheitsstrafe für Mann aus der Grafschaft Bentheim; Zoll deckt Leistungsbetrug auf
Osnabrück (ots)
Acht Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Juli 2023 nahm der Beschuldigte eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 2.540 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung der Agentur für Arbeit an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.
Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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