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Hauptzollamt Hannover

HZA-H: Hauptzollamt Hannover - Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Hannover, Lüneburg (ots)

Zahlreiche Prüfverfahren und Einleitungen von Strafverfahren, langwierige Ermittlungsarbeiten und Durchsuchungen sowie der Abschluss diverser Strafverfahren vor Gericht - all das spiegelt die Jahresstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hannover des Jahres 2023 wieder.

Am besten lassen sich die Zahlen der Statistik der Zöllnerinnen und Zöllnern wohl an Beispielen aus der Praxis darstellen.

Ein Abschluss vor Gericht:

Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung und zur Zahlung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 185.000 Euro wurde ein Taxiunternehmer aus Hannover am 22. Juni 2023 durch das Amtsgericht Hannover verurteilt. Der Beginn des Verfahrens auf Grund des Verdachts einer zu geringen Zahlung an Sozialversicherungsbeiträgen lag bereits einige Jahre vor der Verurteilung. "Die Dauer der Ermittlungsverfahren variiert stark. Im vergangenen Jahr haben die Kolleginnen und Kollegen über 2.800 Strafverfahren beendet. Der Ursprung der Verfahren liegt dabei häufig bereits in den Vorjahren", so Doris Schmidt, Leiterin des Hauptzollamts Hannover. Gründe für die unterschiedlichen zeitlichen Abläufe der Verfahren gibt es viele. Im Fall des Taxi-Unternehmers konnten bspw. zahlreiche Unterlagen im Rahmen der Durchsuchung festgestellt werden, deren umfangreiche Auswertung Zeit in Anspruch genommen hat. Der Erfolg der sorgfältigen Arbeit der Ermittlerinnen und Ermittler zeigt sich an den verhängten Geld- und Freiheitsstrafen, welche aus den Verfahren resultierten. "Insgesamt fast 18 Jahre Freiheitsstrafen und Geldstrafen in Höhe von über 750.000 Euro setzen ein deutliches Zeichen, dass sich Schwarzarbeit nicht lohnt", so Schmidt weiter. Dazu kommen noch die zahlreichen Ordnungswidrigkeits-Verfahren. Hier kamen im Jahr 2023 über 800.000 Euro an Verwarnungs- und Bußgeldern sowie Einziehungs- und Verfallbeträgen zusammen.

Der Verlauf von Ermittlungsarbeiten:

Während des Jahres 2023 konnten die Zöllnerinnen und Zöllner zudem große Fortschritte in zahlreichen Verfahren erwirken. Ein Beispiel ist hier das Verfahren der Großmaßnahme vom 11. Januar 2024 über das via Pressemitteilung berichtet wurde. Die Vorermittlungen zur Durchsuchung im Januar, welche zur Erwirkung von Vermögensarresten auf Grund der geschätzten Schadenssumme von 400.000 Euro führten, beschäftigten die Ermittlerinnen und Ermittler im Jahr 2023. Die Schadenssumme des Verfahrens wird sich voraussichtlich erst in der Schadenssumme des Jahres 2024 bemerkbar machen. "Die jahresübergreifenden Ermittlungen zeigen, dass die Schadenssumme stets nur eine Momentaufnahme ist. Die Schadenssumme in Höhe von fast 4,5 Millionen Euro ist bereits erschreckend, spiegelt aber tatsächlich nur einen Teil der erfolgten Arbeit und Feststellungen in 2023 wieder", so Schmidt weiter.

Der Beginn eines Verfahrens:

Am 04. März 2024 prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verdachtsunabhängig die Beschäftigungsverhältnisse in einem Restaurant in Hannover. Die Prüfung endete mit der Einleitung von vier Strafverfahren auf Grund des illegalen Aufenthalts in Deutschland. "Insbesondere die Unterbringung zweier Personen in einem kleinen Kellerraum ohne Fenster mit lediglich zwei Matratzen auf dem Boden zeigt, dass die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht nur hinsichtlich der finanziellen Schäden von enormer Bedeutung ist", so Schmidt ergänzend. Im vergangenen Jahr überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner daher fast 12.000 Beschäftigungsverhältnisse - teils auf Grund von Hinweisen aber regelmäßig auch verdachtsunabhängig. "Die Einleitung von rund 2.600 Strafverfahren und über 700 Ordnungswidrigkeitsverfahren belegt die Notwendigkeit der Prüfungen."

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hannover
Joline Kassner
Telefon: 0511/ 5469 - 1682
E-Mail: presse.hza-hannover@zoll.bund.de
www.zoll.de

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