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Hauptzollamt Hannover

HZA-H: Hauptzollamt Hannover - Kokain in der Unterhose

Hannover (ots)

Am vergangenen Wochenende kontrollierten die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Hannover auf dem Rasthof Garbsen der Autobahn 2 einen PKW. Nach Abschluss der Kontrollen konnte von den drei Insassen lediglich ein Beteiligter die Fahrt fortsetzen.

Am 21. Mai 2022 kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner einen lettischen PKW mit drei Insassen auf dem Rasthof Garbsen-Süd. "Die Frage meiner Kolleginnen und Kollegen nach verbotenen Gegenständen, wie beispielsweise Betäubungsmittel, verneinten alle drei Insassen", so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover.

Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs sowie des Gepäcks der drei Insassen fanden die Beamten eine leere Plastikdose, welche einen starken Marihuana-Geruch absonderte. Bei der anschließenden Aufforderung die Taschen zu leeren, übergab einer der drei Insassen den kontrollierenden Beamten ein in Toilettenpapier eingewickeltes sog. Bodypack und gab an, dass sich in diesem Kokain befinden würde.

"Da auch der anschließende Drogentest bei der weißen Substanz positiv auf Kokain ausfiel, leiteten die Kolleginnen und Kollegen noch vor Ort ein Strafverfahren auf Grund des Verdachts des Bannbruchs ein", so Kassner weiter.

Bei dem anschließenden Abtasten des Beschuldigten konnten in dessen Unterhose vier weitere Bodypacks, welche ebenfalls mit Kokain befüllt waren, festgestellt werden. Insgesamt trug der Mann fast 60 Gramm Kokain bei sich. Marihuana fanden die Beamten bei ihrer weiteren Kontrolle nicht.

Das Kokain wurde durch die Beamten sichergestellt und der Beschuldigte nach Rücksprache mit dem zuständigen Zollfahndungsamt sowie der Staatsanwaltschaft Hannover festgenommen. Die weiteren Ermittlungen führt nun das Zollfahndungsamt Hannover.

Doch auch bei der Überprüfung der Personalien der zwei weiteren Insassen ergab sich eine Überraschung. Einer der beiden lettischen Staatsangehörigen war zur Festnahme ausgeschrieben. Die kontrollierenden Beamten informierten umgehend die zuständige Landespolizei und übergaben den Beteiligten.

Am Ende der Kontrolle konnte ausschließlich der Fahrer des Fahrzeugs seine Reise fortsetzen.

Zusatzinformation:

Ein Bannbruch im Sinne des § 372 der Abgabenordnung liegt vor, wenn jemand Gegenstände entgegen eines Verbotes einführt, ausführt oder durchführt. Ein solches Verbot ergibt sich für Betäubungsmittel, wie beispielswiese Kokain, aus dem Betäubungsmittelgesetz.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hannover
Joline Kassner
Telefon: 0511/ 5469-1680
E-Mail: presse.hza-hannover@zoll.bund.de
www.zoll.de

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