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Hauptzollamt Hamburg

HZA-HH: Hamburger Zoll überprüft Gaststättengewerbe
Bundesweite Schwerpunktaktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

HZA-HH: Hamburger Zoll überprüft Gaststättengewerbe / Bundesweite Schwerpunktaktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
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Hamburg (ots)

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Hamburg führten am vergangenen Freitag, den 30. Juni 2023, im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen dabei die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannter Leistungsbetrug.

"10 Gastronomiebetriebe sowie die dort tätigen 52 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden von 49 Beschäftigten der FKS Hamburg überprüft," erklärt Pressesprecherin Sandra Preising. "Die Kolleginnen und Kollegen waren unter anderem in den Bezirken Bergedorf, Altona und Wandsbek unterwegs."

In 15 Fällen besteht der Verdacht des Verstoßes gegen die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (Stundenaufzeichnungspflicht und Zahlung des Mindestlohns). In weiteren 15 Fällen sind Prüfungen hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten des Arbeitgebers und der damit einhergehenden Beitragsvorenthaltung notwendig. Zusätzlich kam es in 8 Fällen zu ausländerrechtlichen Verstößen (Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel sowie Arbeiten ohne Aufenthaltstitel).

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Gastro- und Hotelgewerbe unterliegen den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,00 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg
Sandra Preising
Telefon: 040/80003-1051
E-Mail: presse.hza-hamburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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