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Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

HZA-FF: Wie das Paket durch den Zoll kommt

Frankfurt (Oder) (ots)

Nicht nur zur Weihnachtszeit; Wie das Paket durch den Zoll kommt

Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday Ende November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und -diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das ersehnte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr zusätzliche Zölle und Einfuhrumsatzsteuern an. Bei verbrauchersteuerpflichtigen Waren wie z.B. Alkohol kann es sogar sein, dass noch Verbrauchsteuern bezahlt werden müssen.

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen: Warenwert bis 22 EUR: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben. Warenwert über 22 EUR bis 150 EUR: Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben. Warenwert über 150 EUR: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an. Landet das Paket beim Zoll, findet der Empfänger ein Info-Kärtchen des Paketdienstes in seinem Briefkasten. Der Empfänger erhält Informationen, bei welchem zuständigen Zollamt die Sendung abgeholt werden muss und welche Unterlagen für die Zollabfertigung mitzubringen sind.

Seit Februar 2020 müssen Postsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt abgeholt werden. Nach Kontaktaufnahme des Bestellers mit dem Zollamt erhält er eine Erklärung, die er mit den erforderlichen Unterlagen und innerhalb der Lagerdauer -Briefsendung 7 Tage und bei Paketsendung 14 Tage - dem Zollamt zurücksenden muss. Weitere Informationen dazu unter: https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0075_sendung_liegt_beim_zoll.html.

Neben einer möglichen Verzollung der Ware sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll zum Beispiel die Regelungen des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit von technischen Produkten.

"Schnäppchen im Internet können so schnell zu teuren Einkäufen werden.", so Mareike Lauterbach, Leiterin des Hauptzollamts Frankfurt (Oder). "Fälschungen werden sichergestellt und später vernichtet. Die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet. Außerdem erwartet den Paketempfänger ggf. ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber."

Für entspanntes Schenken nutzen Sie vor Ihrem Einkauf unsere App "Zoll und Post" oder informieren Sie sich auf www.zoll.de.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Pressesprecherin
Astrid Pinz
Telefon: 0335/563-1180
E-Mail: presse.hza-ff@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt (Oder), übermittelt durch news aktuell

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