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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Zoll am Flughafen Bremen verhindert Zigarettenschmuggel
Reisender hatte 4.000 Stück Zigaretten nicht beim Zoll angemeldet

Bremen (ots)

Bremen, 18. April. Der Zoll am Bremer Flughafen hat in der 
vergangenen Woche im Reisegepäck eines aus der Türkei kommenden 
37-jährigen Mannes 4.000 unversteuerte Zigaretten sichergestellt und 
damit einen Steuerschaden von über 1200 Euro verhindert.
Der Reisende durchschritt nach seiner Ankunft vorschriftswidrig den 
grünen Kanal für abgabenfreie Waren. Dabei wurde er jedoch von 
Zöllnern zur Gepäckkontrolle gebeten. Auf Befragen der Beamten 
verneinte er, steuerpflichtige Gegenstände mit sich zu führen. Die 
Zöllner hingegen röntgen zur Sicherheit seinen Reisekoffer und 
stellten dabei Anomalien im Röntgenbild fest. Grund genug, sich das 
Innere des Gepäckstückes genauer anzuschauen, wobei dabei die 
unversteuerten Zigaretten zum Vorschein kamen. 
Gegen den Reisenden wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren 
eingeleitet. Die Tabakwaren wurden sichergestellt, da sie aufgrund 
der mitgeführten Menge nach dem Tabaksteuerrecht nicht verkehrsfähig 
waren. Die Tabaksteuer muss der Reisende dennoch entrichten.
"Der grüne Kanal darf nur durchschritten werden, wenn für die 
mitgebrachten Waren keine Steuern zu zahlen sind. Bei Zigaretten wäre
das der Fall, wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind und nicht mehr 
als 200 Stück Zigaretten für den persönlichen Gebrauch mit sich 
führen. Führen Sie mehr als 200 Stück Zigaretten mit, dann müssen Sie
diese im roten Kanal für anmeldepflichtige Waren beim Zoll anmelden 
und die fälligen Steuern entrichten", erläutert Astrid Böttcher, 
stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen: "Bei einer 
größeren Menge an mitgeführten Zigaretten gehen wir aber von einer 
gewerbsmäßigen Einfuhr aus. In einem solchen Fall müssten die 
Zigarettenverpackungen bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr mit einem 
deutschen Steuerzeichen versehen sein, um sie nach Deutschland 
einführen zu können. Anderenfalls sind die Zigaretten nicht 
verkehrsfähig und werden von uns sichergestellt. Die Tabaksteuer ist 
dennoch zu zahlen", fährt Böttcher fort.
Zusatzinfo:
Informationen über die Zollbestimmungen und die aktuellen 
Reisefreimengen sind auf der Internetseite des Zolls, www.zoll.de, 
nachzulesen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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