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Polizeidirektion Mayen

POL-PDMY: Pressemitteilung der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2023

Bad Neuenahr-Ahrweiler (ots)

Vorbemerkung

Die Polizeiinspektion (PI) Bad Neuenahr-Ahrweiler ist zuständig für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die verbandsfreie Gemeinde Grafschaft, sowie die Ortsgemeinden Schalkenbach und Königsfeld der Verbandsgemeinde Brohltal und die Ortsgemeinden Altenahr, Mayschoß, Rech, Dernau, Kalenborn und Berg der Verbandsgemeinde Altenahr. Alle aufgeführten Fallzahlen beziehen sich auf Straftaten mit Tatort in den o.a. Gemeinden. Die abschließende Bearbeitung der Delikte erfolgt grundsätzlich bei der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler. Einige Delikte werden bei der Kriminalinspektion in Mayen bearbeitet.

Im Jahr 2023 hat die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler insgesamt 2.221 Straftaten aufgenommen, wobei hiervon im Laufe der weiterführenden Ermittlungen 1.237 Straftaten aufgeklärt werden konnten. Dies entspricht einer Aufklärungsquote von 55,7 % (Aufklärungsquote 2022: 55,4 %). Gleichbedeutend ist dies eine Steigerung der Gesamtfallzahlen zum Vorjahr um 247 Fälle oder um 12,5 %.

Auswertung zu verschiedenen Deliktsbereichen, die abschließend durch die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler bearbeitet wurden:

Körperverletzungsdelikte

Hier sind alle Körperverletzungsdelikte (z.B. einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung) erfasst:

2022: 158 Fälle (Aufklärungsquote: 91,8 %) 2023: 211 Fälle (Aufklärungsquote: 91,5 %)

Im Bereich der Körperverletzungsdelikte verzeichnete die hiesige PI Bad Neuenahr-Ahrweiler einen Anstieg der Fallzahlen. Dies dürfte auf den Umstand zurückzuführen sein, dass nach der Aufhebung der einschränkenden Maßnahmen durch die Corona-Pandemie, wieder vermehrt Volksfeste und private Festlichkeiten, mit einhergehendem Alkoholkonsum, stattfinden. Zahlreiche Körperverletzungsdelikte sind immer noch Ausfluss von zu hohem Alkoholkonsum. Nichtsdestotrotz liegt die Fallzahlenentwicklung in 2023 (mit 211 Fällen) noch merklich unter den Fallzahlen vor der Corona-Pandemie (2019: 283 Fälle bzw. 2020: 235 Fälle).

Einfacher Diebstahl

Hierunter sind alle Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei denen keine erschwerenden Umstände hinzukommen.

2022: 331 Fälle (Aufklärungsquote: 26,3 %) 2023: 364 Fälle (Aufklärungsquote: 23,9 %)

Im Bereich der Fallzahlen des einfach gelagerten Diebstahls ist ein leichter Anstieg von 33 Fällen (oder 10,0 %) zu verzeichnen, wobei die Aufklärungsquote in den Vergleichsjahren 2022 bzw. 2023 nahezu konstant blieb.

Sonderfall Wohnungseinbruchdiebstahl

2022: 28 Fälle (Aufklärungsquote: 21,4 %) 2023: 24 Fälle (Aufklärungsquote: 16,7 %)

Die Zahlen im Bereich der Wohnungseinbruchdiebstähle haben sich auch bei der Pl Bad Neuenahr-Ahrweiler, dem Bundestrend entsprechend, weiter reduziert (vgl. 2019: 51 Fälle). Da im Deliktsfeld Wohnungseinbruchdiebstahl die Spurenauswertung sehr zeitaufwändig ist und Auswertungen noch ausstehen, ist mit einer nachträglichen Steigerung der Aufklärungsquote zu rechnen.

Betrug

2022: 171 Fälle (Aufklärungsquote: 56,1 %) 2023: 291 Fälle (Aufklärungsquote: 61,2 %)

Die Steigerung der Fallzahlen im Bereich der Betrugsdelikte dürfte aufgrund der festzustellenden Verlagerung des strafrechtlich relevanten Handelns ins Internet (Stichwort: "Tatort Internet") zu begründen sein. Gleichwohl konnte hier eine Steigerung der Aufklärungsquote erzielt werden.

Sachbeschädigung

2022: 193 Fälle (Aufklärungsquote: 33,7 %) 2023: 191 Fälle (Aufklärungsquote: 17,8 %)

Seit 2019 (325 Fälle) sinken die Fallzahlen in diesem Deliktsbereich stetig. Die Aufklärungsquote in diesem Bereich ist signifikant gesunken, befindet sich jedoch im Bereich der durchschnittlichen Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich (ca. 20 %).

Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB)

Im Jahr 2023 wurde der Begriff "Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB)" bundeseinheitlich in den Begriff "Häusliche Gewalt (HG)" umbenannt. Gleichzeitig wurde mit der Einführung des Begriffes "Häusliche Gewalt" auch der Opferkreis erweitert, wonach hierunter auch Delikte innerhalb einer Familie, Gewalt unter Senioren und auch die Gewalt in der Pflege und von diversen Personen erfasst werden. Unter der ehemaligen Begriffsdefinition GesB wurden bis dato ausschließlich Delikte erfasst, bei denen ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Täter und Opfer besteht oder in der Vergangenheit bestand. Die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler registrierte hier 47 Fälle im Jahr 2023. Die Aufklärungsquote liegt hier naturgemäß bei 100 %.

Gesamtzahlen:

2022: 59 Fälle 2023: 47 Fälle

Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten und Rettungsdienstkräften (ausschließlich Delikte nach §§ 113,114,115 StGB)

Seitens der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler wurden im Jahr 2023 insgesamt 12 Delikte zum Nachteil von Polizeibeamten und MitarbeiterInnen des Rettungsdienstes erfasst, wobei hierzu anzumerken ist, dass es sich hierbei ausschließlich um erfasste Straftatbestände gem. §§ 113,114,115 StGB handelt. Auch hier lag die Aufklärungsquote bei 100 %.

Gesamtzahlen:

2022: 21 Fälle 2023: 12 Fälle

Für etwaige Rückfragen zur Statistik oder Erläuterungen der Daten steht Ihnen die Polizei in Bad Neuenahr-Ahrweiler gerne zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler
Andreas Schäfer, PHK
stellv. Dienststellenleiter

Telefon: 02641/974-202

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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