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POL-PDWO: Worms - Polizei kontrolliert auf der ersten Wormser "Fahrradstraße"

Worms (ots)

Am Montag, 04.05.2020, hat die Polizei zwischen 11:00 Uhr und 12:45 Uhr den Verkehr auf der ersten Wormser Fahrradstraße, der Speyerer Straße, zwischen Schönauer Straße und Gutleutstraße, näher unter die Lupe genommen.

Insgesamt mussten die Beamtinnen und Beamten 51 Kraftfahrzeugführer gebührenpflichtig verwarnen, insbesondere weil sie ohne "Anliegen" oder "falsch" die Fahrradstraße befuhren. Mit 22 Verkehrsteilnehmern wurden zudem verkehrserzieherisches Gespräche über die Ge- und Verbote einer Fahrradstraße geführt. Zu Gefährdungen von Radlern kam es nicht.

Die Radverkehrsanlage "Fahrradstraße" ist in Deutschland ein noch recht unbekannter Begriff. Radfahrer haben beispielsweise auf einer Fahrradstraße Vorrang, müssen aber dennoch, wie der Kraftfahrzeugverkehr auch, einige Regeln beachten. Wir haben im Folgenden versucht, diese für euch zusammen zu fassen:

Wie erkenne ich eine Fahrradstraße? Eine Fahrradstraße erkennt man am sogenannten Zeichen 244, einem quadratischen Schild mit weißem Grund, auf dem ein blaues Fahrradsymbol abgebildet ist und das den Schriftzug "Fahrradstraße" trägt. Dieses Schild, das es seit 1997 in der Straßenverkehrsordnung gibt, markiert den Beginn der Fahrradstraße.

Zusätzlich sind viele Strecken mit blauen Fahrradsymbolen auf der Fahrbahn markiert. Ein ähnliches Schild wie am Anfang einer Fahrradstraße markiert auch deren Ende. Dieses Schild ist jedoch farblos und mit fünf diagonalen Streifen gekennzeichnet.

Wer darf eine Fahrradstraße befahren? Fahrradstraßen sind grundsätzlich für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt. Autos, Motorräder, Lastwagen, Rollerfahrer, Anlieger oder Fußgänger dürfen diese nur benutzen, wenn dies ein entsprechendes Zusatzschild erlaubt.

Wenn beispielsweise Autos in einer Fahrradstraße fahren dürfen, dürfen sie unter Beachtung der üblichen Vorschriften auch dort parken.

Welche Geschwindigkeit ist in einer Fahrradstraße erlaubt? In Fahrradstraßen gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Daran müssen sich alle Fahrzeuge, also auch Fahrräder, halten.

Welche Vorfahrtsregeln gibt es in einer Fahrradstraße? Radfahrer haben auf einer Fahrradstraße Vorrang. Sie dürfen, unter Beachtung des Rechtsfahrgebotes, nebeneinander fahren. Möchte ein Kraftfahrzeug überholen, muss es mindestens 1,5 Meter seitlichen Abstand einhalten. Eine Gefährdung muss zudem immer ausgeschlossen werden.

In der Regel können Fahrradstraßen in beide Fahrtrichtungen benutzt werden. An Kreuzungen und Einmündungen gelten die üblichen Vorfahrtsregeln wie beispielsweise die Beschilderungen oder das Gebot "rechts vor links".

Radfahren in Worms - aber sicher!

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Worms

Telefon: 06241 852-118

www.polizei.rlp.de/pd.worms

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