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POL-PPRP: Ermittlungen nach einem Polizeieinsatz am 13.12.2021 in Landau - Videos in den sozialen Medien

Landau (ots)

Nachtrag zur Pressemeldung vom 14.12.2021 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/5099571

Am Montag (13.12.2021) waren auf dem Rathausplatz in Landau mehrere Polizeikräfte im Einsatz, da auf verschiedenen Plattformen aufgerufen worden war, sich öffentlich zu treffen, um ein Zeichen gegen die Corona-Maßnahmen zu setzen. Rund 250 Personen waren der Aufforderung gefolgt. Teilweise verstießen Personen gegen die Vorgaben der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung.

Wie in der Pressemeldung vom 14.12.2021 geschildert, wurde bei einem 71-jährigen Mann unmittelbarer Zwang zur Identitätsfeststellung angewendet. Diese Zwangsmaßnahme wurden von Unbeteiligten gefilmt und in den sozialen Medien veröffentlicht. In diesen kurzen Videosequenzen sind allerdings nur Teile und nicht der gesamte Geschehensablauf ersichtlich.

Die Gesamtsituation stellt sich für die Einsatzkräfte oft anders dar, als ein isolierter Ausschnitt es hinterher suggeriert.

Ein Handyvideo zeigt meist nur einen Ausschnitt eines Sachverhalts. Um den Vorgang bewerten zu können, muss man aber die komplette Situation kennen: Was ist vorher geschehen? Was war der Auslöser, dass Polizeikräfte unmittelbaren Zwang anwenden müssen?

Nach derzeitigem Ermittlungsstand hielt sich der 71-Jährige mit drei weiteren Männern auf dem Rathausplatz auf. Da die Personen die erforderlichen Mindestabstände nicht einhielten und auch keinen Mund-Nasenschutz trugen, wurden sie von den Polizeikräften wegen möglicher Verstöße gegen die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung kontrolliert. Hierzu sollte ihre Identität festgestellt werden, um unter anderem die Anzahl der Hausstände zu überprüfen und mögliche Ordnungswidrigkeiten ahnden zu können. Bis auf den 71-Jährigen gaben die anderen Personen ihre Personalien an, wobei sie dies erst nach mehrfacher Aufforderung taten.

Der 71-Jährige hingegen verhielt sich vollkommen unkooperativ und verweigerte jegliche Angaben zu seiner Person. Er erkenne die Bundesrepublik Deutschland nicht an und die Polizei sei nicht legitimiert seine Personalien festzustellen. Alle Versuche, den Mann zur freiwilligen Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung zu bewegen, schlugen fehl. Mehr als 15 Minuten haben die Beamten versucht, den Mann kommunikativ zu überzeugen. Da alle milderen Mittel ausgeschöpft waren, blieb als weitere Stufenfolge die Durchsuchung nach Ausweispapieren. Das weitere polizeiliche Vorgehen, einschließlich der zwangsweisen Durchsuchung, wurde ihm abermals minutenlang erfolglos erklärt und angedroht. Als Reaktion drohte er den Polizeikräften, sollte ihn jemand anfassen.

Bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen Personen befindet sich die Polizei regelmäßig in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite ist die Durchsetzung einer polizeilichen Maßnahme mit unmittelbarem Zwang für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar, insbesondere, wenn man als Unbeteiligter auf kurze Handyvideos in sozialen Medien stößt. Auf der anderen Seite muss die Polizei zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags auch Maßnahmen durchsetzen, notfalls zwangsweise.

Die Polizei darf unmittelbaren Zwang nur einsetzen, wenn sie gesetzlich dazu ermächtigt ist und sie die Maßnahmen nicht auf andere Weise durchsetzen kann. Dies ist beispielsweise zur Feststellung der Identität möglich, in dem eine Person fixiert und durchsucht wird. Dabei ist jeweils abzuwägen, ob die Maßnahme geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Nachdem der 71-Jährige zu Boden gebracht worden war, wehrte er sich weiter, konnte aber fixiert werden. Von den Polizeikräften wurde er anschließend weggetragen. Hierbei versuchte er die Polizeikräfte zu treten.

Letztendlich gelang es die Identität des 71-Jährigen festzustellen, nachdem er einen Ausweis ausgehändigt hatte.

Gegen den 71-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Im Nachgang gab er an, dass er leicht verletzt wurde. Mittlerweile hat der Mann selbst Strafanzeige gegen die Polizeibeamten erstattet.

Für uns ist es selbstverständlich, dass polizeiliches Handeln einer unabhängigen Kontrolle unterzogen wird. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wird daher auch die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der einschreitenden Polizeibeamten geprüft. Dabei ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen auch, ob das polizeiliche Vorgehen bei Würdigung des Gesamtsachverhalts rechtmäßig und verhältnismäßig war.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Thorsten Mischler
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell

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