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Bundespolizeiinspektion Konstanz

BPOLI-KN: Bundespolizei stellt mehrere Dokumentenfälschungen fest

Konstanz (ots)

Bei der Überprüfung von Reisenden in Fernreisebussen hat die Bundespolizei mehrere Dokumentenfälschungen festgestellt.

Zunächst hatten sich gestern Nachmittag in einem Fernreisebus aus der Schweiz auf dem Döbele-Parkplatz in Konstanz zwei Frauen (28 und 33 Jahre alt) gegenüber der Bundespolizei mit griechischen Identitätskarten ausgewiesen. Bei näherer Sichtung der Dokumente wurde dann von den Beamten festgestellt, dass es sich bei beiden Identitätskarten um Totalfälschungen handelt. Weitere polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den beiden Reisenden tatsächlich um irakische Staatsangehörige handelt, die mit den gefälschten Papieren aus ihrem Heimatland vermutlich über die Türkei nach Griechenland eingereist waren. Von dort flogen sie schließlich weiter in die Schweiz, um nun mit dem Fernreisebus aus der Schweiz nach Deutschland zu gelangen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide Frauen an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

Heute Morgen gegen 5 Uhr wurde dann am Grenzübergang Bietingen eine weitere Dokumentenfälschung in einem Fernreisebus festgestellt. Ein 24-jähriger Mann hatte sich gegenüber der Bundespolizei mit einem italienischen Aufenthaltstitel ausgewiesen. Bei näherer Überprüfung des Dokuments stellte sich heraus, dass es sich auch hier um eine Totalfälschung handelt. Der Ghanaer, der mit dem Bus aus Italien gekommen war, wurde beanzeigt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ebenfalls an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

Im selben Fernreisebus wies sich dann eine Frau gegenüber der Bundespolizei mit einem italienischen Flüchtlingspass sowie italienischen Aufenthaltstitel aus. Beim Lichtbildabgleich wurden Abweichungen festgestellt. Die 22-jährige Nigerianerin gab an, für ihre Reise nach Deutschland die Dokumente einer anderen Person benutzt zu haben. Bei der Durchsuchung der Frau wurden ihre rechtmäßigen italienischen Aufenthaltspapiere aufgefunden, die sie allerdings nicht zur Einreise legitimierten. Die Frau wurde in die Schweiz zurückgeschoben. Die in Deutschland lebende Passinhaberin wird gesondert zur Anzeige gebracht. Die zuständige Ausländerbehörde wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

Werle

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