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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (UL) Ulm/B30 - Am Handy und ohne gültige Fahrerlaubnis
Am Mittwoch zeigte die Polizei einen 55-Jährigen auf der B30 bei Ulm an.

Ulm (ots)

Um 11.30 Uhr fuhr ein Mann mit seinem Lastwagen-Zug auf der B30 im Bereich Donaustetten. Die Polizei bemerkte, dass das Fahrzeug immer wieder nach rechts auf den Standstreifen kam. Beim Überholen sahen die Beamten dann, dass der Fahrer auf seinem Handy tippte und dadurch wohl abgelenkt war. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Ermittler außerdem heraus, dass der Führerschein des 55-Jährigen nicht mehr gültig war. Den 40-Tonner durfte er nicht mehr weiterfahren. Auf den Fahrer kommt nun eine Anzeige zu.

Hinweis der Polizei: Rund um die Uhr kontrolliert die Polizei auf den Straßen, zur Sicherheit aller. Dazu gehört auch zu prüfen, ob jemand einen Führerschein besitzt, wenn er oder sie ein Fahrzeug fährt. Denn Fahren ist grundsätzlich gefährlich. Das belegt die hohe Zahl der Verkehrsunfälle, die sich jeden Tag ereignen. Deshalb müssen diejenigen, die ein Kraftrad fahren wollen, das gefahrlose Fahren lernen. Als Nachweis erhalten sie einen Führerschein. Auf diese Weise sollen die Unfallzahlen gesenkt werden. Wer sich später als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, dem kann der Führerschein auch wieder abgenommen werden. Zur Sicherheit aller.

Wer als Fahrzeugführer ein Handy benutzt muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt im Zentralregister rechnen.Die Polizei appelliert dringend an die Fahrer das Telefon liegen zu lassen, auch wenn es klingelt. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bedeutet eine Sekunde Ablenkung 14 Meter Blindfahrt. Weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.runtervomgas.de.

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Jürgen Rampf, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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