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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (BC)(GP)(HDH)(UL) Region - Kontrollen in der Weihnachtszeit
Die Polizei warnt davor, betrunken zu fahren.

Ulm (ots)

Weihnachtszeit, nicht nur besinnliche Zeit sondern auch die Zeit des Rückblicks und des Ausblicks. Deshalb veranstalten viele Firmen, Vereine, Organisationen in dieser Zeit auch Weihnachtsfeiern. Immer wieder lassen sich Menschen dann zum Alkoholgenuss verleiten, obwohl es nicht angesagt ist. Etwa weil man noch fahren muss. Das weiß auch die Polizei. Sie warnt nicht nur vor dem Fahren unter Alkoholeinfluss, sie kontrolliert in der Weihnachtszeit auch verstärkt. Damit hat die Polizei in der Region längst begonnen. Sie stoppte am Sonntag in Heidenheim einen 57-Jährigen. Der fuhr gegen 23.30 Uhr in der Wilhelmstraße. Bei der Kontrolle zeigte ein Alkoholtest einen Wert über dem Erlaubten. Der Mann musste sein Auto stehen lassen. Gleich erging es einem 55-Jährigen in Biberach in der Riedlinger Straße. Eine Polizeistreife stoppte den BMW Fahrer gegen 21.15 Uhr. Er roch nach Alkohol. Nach einem Alkoholtest der den Verdacht bestätigte, durfte er nicht mehr weiterfahren. Zehn weitere Autofahrer die mit Alkohol oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs waren, zog die Polizei seit Freitagabend aus dem Verkehr.

Die Polizei verstärkt deswegen ihre Kontrollen in der Vorweihnachtszeit und mahnt, Alkoholgenuss und Fahren strikt zu trennen. Sie rät:

   - Sprechen Sie sich vorher mit ihren Begleitern, wer fährt und wer
     nüchtern bleibt.
   - Falls es doch nicht klappt, lassen Sie ihr Fahrzeug stehen. 
     Nutzen Sie Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel oder ein 
     Hotelzimmer in der Nähe. Das ist immer noch billiger, als eine 
     Strafe, die Kosten für den Führerschein oder gar Schmerzensgeld 
     nach einem Unfall.

Denn wer mit Alkohol fährt, bringt sich und andere in Gefahr. Deshalb riskiert er auch seinen Führerschein. Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz gefährdet - für Personen- und Sachschäden haftet man unter Umständen selbst oder kann von seiner Versicherung in die Pflicht genommen werden. Neben strafrechtlichen Folgen drohen dann auch weitere Ansprüche von Opfern, die sich schnell auf Tausende Euro summieren können.

Ganz sicher ist: Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit! Das fahrerische Können wird durch Alkohol leichtfertig überschätzt. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, begeht kein Kavaliersdelikt. Um stets sicher nach Hause zu kommen, rät die Polizei: "Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, fährt nicht."

Weitere Hinweise gibt die Polizei im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de oder auf www.bleib-klar.de.

Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell

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