POL-RT: Ermittlungsgruppe bei Verkehrspolizei eingerichtet - Suche nach weiteren Geschädigten und Zeugen
Reutlingen (ots)
Sonnenbühl/Lichtenstein/Pfullingen/Reutlingen
Nach einer Vielzahl an Eigentums- und Verkehrsdelikten im Raum Sonnenbühl, Lichtenstein, Pfullingen und Reutlingen ist eine fünfköpfige Ermittlungsgruppe bei der Verkehrspolizeiinspektion Tübingen gebildet worden. Sie ermittelt in zwei größeren Verfahrenskomplexen gegen zahlreiche Jugendliche und bittet in diesem Zusammenhang um weitere Hinweise aus der Bevölkerung.
Im ersten Fallkomplex konzentrieren sich die Ermittlungen auf mehrere gemeinschaftlich begangenen Diebstähle von Kleinkrafträdern durch Jugendliche in den Gemeinden Sonnenbühl, Lichtenstein und im Stadtgebiet von Pfullingen. Inzwischen konnten neben den Diebstählen auch zahlreiche weitere Straftaten wie Urkundenfälschung, Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgedeckt werden. Gegen zwölf Tatverdächtige im Alter von 14 bis 17 Jahren wurden bislang 25 Strafverfahren eingeleitet.
Die Ermittlungen im zweiten Fallkomplex richtet sich gegen eine größere Gruppe Jugendlicher aus dem Stadtgebiet Reutlingen. Diese fielen durch stark getunte bzw. aufgrund der erhöhten Leistung nicht zulassungsfähige E-Scooter auf. Mit auffälligem Fahrverhalten und teilweise Beleidigungen versuchten sie, die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zu ziehen und Verfolgungsfahrten zu provozieren. Die Taten wurden gefilmt und anschließend in sozialen Medien veröffentlicht. Den zehn Beteiligten im Alter von 13 bis 17 Jahren dieser Gruppierung werden unter anderem verbotene Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstöße gegen die Zulassungs- und Versicherungspflicht vorgeworfen. Darüber hinaus fuhren die Jugendlichen teilweise auch gezielt Fußgänger an. Mittlerweile werden ihnen mindestens 20 Taten zur Last gelegt.
Die Ermittler bitten weitere Zeugen sowie bislang unbekannte Geschädigte von entsprechenden Taten, sich bei der Verkehrspolizei in Tübingen unter der Telefonnummer 07071/972-1400 bzw. der E-Mail-Adresse Tuebingen.vpi@polizei.bwl.de zu melden.
Hinweis:
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an die Eltern, auf den Zustand der Kraftfahrzeuge ihrer Kinder zu achten, insbesondere bei E-Scootern. Infolge unerlaubter Leistungssteigerungen erlischt oftmals der Versicherungsschutz und der Versicherungsnehmer bzw. Fahrzeughalter, in der Regel die Eltern, können sich hierdurch strafbar machen. Getunte Fahrzeuge können zudem durch die Ortspolizeibehörden eingezogen werden. Das Fahren eines E-Scooters ist erst ab 14 Jahren zulässig.
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