POL-FR: Freiburg/Teningen (BAB 5): Überwachung des Schwerlastverkehrs - Lkw-Fahrer seit zwei Monaten auf Tour
Freiburg (ots)
Vor kurzem wurde der Bußgeldkatalog zu den Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr angepasst. Seitdem können Verstöße geahndet werden, wenn die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (d. h. 45 Stunden oder mehr) im Lkw verbracht wird. Es handelt sich um eine Regelung, die auch in anderen EU-Ländern teilweise schon umgesetzt ist und weiter augeweitet wird.
Hintergrund ist das Phänomen von Lkw-Fahrern, die in Einzelfällen sogar über Monate in ihren Fahrzeugen leben müssen, um eine Tour nach der anderen für einen verhältnismäßig niedrigen Lohn zu absolvieren.
Aktuell schritt die Verkehrspolizei Freiburg am 15.03.2018 in einem solchen Fall auf der A5 bei Riegel ein. Der Fahrer eines Lkw erklärte, dass er seit zwei Monaten in Westeuropa unterweg sei. Da der Fahrer jedoch nicht alle erforderlichen amtlichen Dokumente vorweisen konnte und außerdem seit dem 15.02.2018 zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten im Lkw verbracht hatte, wurden (auch für den Unternehmer) Bußgelder im hohen fünfstelligen Bereich fällig. Ein Teil des Bußgelds wurde im Zuge der Kontrolle als Sicherheitsleistung vor Ort erhoben.
Die Verkehrspolizeidirektion beim Polizeipräsidium Freiburg ist, neben weiteren verkehrspolizeilichen Aufgaben, auch für die Überwachung des Schwerlastverkehrs zuständig und führt dazu, insbesondere auf Autobahnen, intensive Kontrollen durch.
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