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Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern

LWSPA M-V: Wasserschutzpolizei stellt Trunkenheitsdelikte beim Führen von Booten in Stralsund und Schwerin fest

Stralsund/Schwerin (ots)

Am Samstag, den 11.07.2026, erhielt die Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Stralsund gegen 21:40 Uhr die Mitteilung, dass ein Motorboot mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Querkanal in Stralsund gefahren sei. Eingesetzte Beamte der WSPI Stralsund konnten kurze Zeit später ein mit vier Personen besetztes Schlauchboot feststellen. Eine Atemalkoholkontrolle bei dem 37-jährigen tschechischen Bootsführer ergab einen Wert von ca. 2,5 Promille. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt.

Am Sonntag, den 12.07.2026, gegen 13:50 Uhr, stellten Wasserschutzpolizisten der WSPI Schwerin im Rahmen ihrer Streifentätigkeit ein kleines Sportboot auf dem Schweriner Innensee fest. An dem Angelboot mit 4-PS-Motor befand sich kein Kennzeichen, obwohl dies vorgeschrieben ist. Die Beamten nahmen bei dem Bootsführer außerdem Alkoholgeruch war. Der anschließende Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,85 Promille. Der Bootsführer aus Schwerin musste sich ebenfalls einer Blutprobenentnahme unterziehen.

In beiden Fällen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet und den Bootsführern die Weiterfahrt untersagt.

Die Wasserschutzpolizei weist noch einmal daraufhin, dass auch beim Führen von Booten die 0,5-Promille-Grenze gilt. Atemalkoholwerte von über 1,1 Promille sind strafrechtlich relevant.

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