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POL-HRO: Start der Weihnachtsmärkte 2025 - Ihre Polizei vor Ort- ansprechbar und präsent

Rostock/Neubrandenburg (ots)

Ab Montag, dem 24. November 2025, öffnen in ganz Mecklenburg-Vorpommern wieder die ersten Weihnachtsmärkte - und mit ihnen beginnt eine Zeit voller Licht, Musik und Begegnungen. Damit alle Gäste die besondere Atmosphäre unbeschwert genießen können, begleitet die Landespolizei MV den Start der Märkte mit einem umfangreichen Sicherheitskonzept und nützlichen Hinweisen.

In Rostock - auf dem größten Weihnachtsmarkt des Landes - wird auch in diesem Jahr wieder eine mobile Wache eingerichtet. Wegweiser in der Kröpeliner Straße sowie auf dem Universitätsplatz führen direkt dorthin. Sie finden die Wache im Innenhof des Universitätshauptgebäudes, Kleiner Katthagen 3.

Auch auf allen weiteren Weihnachtsmärkten, wie zum Beispiel in Neubrandenburg, Schwerin, Stralsund oder Wismar, zeigt die Polizei verstärkt Präsenz. Unsere Beamtinnen und Beamten stehen den Besuchern jederzeit als Ansprechpartner für Fragen, Hinweise oder Hilfe zur Verfügung. Kommen Sie gern auf uns zu - wir sind für Sie da.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass auf sämtlichen Weihnachtsmärkten in MV jegliche Waffen strikt verboten sind. Zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher können unsere Einsatzkräfte gezielte, anlasslose Kontrollen nach dem Waffenrecht durchführen.

Achtung vor Taschendieben

Mit dem bunten Treiben und dichten Gedränge steigt erfahrungsgemäß auch die Aktivität von Taschendieben. Mit wenigen Vorsichtsmaßnahmen können Sie selbst viel zu Ihrer Sicherheit beitragen: - Nehmen Sie nur so viel Bargeld wie nötig mit. - Tragen Sie Wertsachen und das Smartphone in verschlossenen Innentaschen eng am Körper. - Halten Sie Hand- und Umhängetaschen stets verschlossen und im Blick, idealerweise an der Körpervorderseite.

Sollten Sie Opfer einer Straftat werden: Wählen Sie sofort den Polizeinotruf 110 oder sprechen sie vor Ort befindliche Beamte direkt an- schnelle Hilfe ist wichtig.

Vorsicht bei Glühwein, Met & Co.

Ein Glühwein gehört für viele zu einem Weihnachtsmarktbesuch einfach dazu - doch die Wirkung alkoholischer Getränke wird leicht unterschätzt. Schon geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit deutlich beeinträchtigen. Die Polizei mahnt daher eindringlich: Steigen Sie nach Alkoholkonsum weder ins Auto noch aufs Fahrrad oder einen E-Scooter. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Kraftfahrzeuge. Planen Sie Ihren Heimweg am besten im Voraus: zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einer zuvor vereinbarten Fahrgemeinschaft.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rostock
Newsroom
Katja Weizel
Telefon: 0381 4916-3041
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Rostock, übermittelt durch news aktuell

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