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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 260622-4: Falsche Bankmitarbeiter betrügen Senioren

Frechen (ots)

Mittäter nahm Geldkarten persönlich entgegen

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet derzeit nach einem Täterduo, das am Samstag (20. Juni) in Frechen-Habbelrath eine Seniorin betrogen hat. Zudem sollen sie versucht haben, einen weiteren Senior in Frechen-Bachem zu betrügen.

In beiden Fällen soll sich eine Frau am Telefon als Mitarbeiterin einer Bank ausgegeben habe. Sie habe gesagt, dass mit den Bankkarten der Geschädigten diverse Elektroartikel gekauft worden seien. Nachdem sich die Angerufenen vergewissert hätten, dass die EC-Karten noch in ihrem Besitz sind, habe die Anruferin einen Bankmitarbeiter zur Kontrolle der Karten geschickt.

In Frechen-Habbelrath gelang es einem Mann, die Karte von der Seniorin an sich zu nehmen und mit der zuvor erfragten PIN nur wenige Minuten später an einem Geldautomaten eine vierstellige Summe Bargeld abzuheben.

In Frechen-Bachem ist eine Angehörige des Seniors stutzig geworden. Sie habe dem Unbekannten die Karten wieder aus der Hand genommen und anschließend die Polizei verständigt. Die alarmierten Einsatzkräfte fahndeten nach dem Flüchtigen. Anschließend hielten sie die Aussagen der Geschädigten für eine Strafanzeige fest.

Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die weiteren Ermittlungen bereits aufgenommen. Sie prüfen unter anderem auch, ob die beiden Sachverhalte im Zusammenhang stehen könnten.

   Die Polizei rät:
   - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
   - Legen Sie den Hörer auf, wenn Ihnen etwas merkwürdig erscheint.
   - Sprechen Sie am Telefon niemals über Ihre persönlichen und 
     finanziellen Verhältnisse.
   - Übergeben oder überweisen Sie niemals Geld oder Wertgegenstände 
     an unbekannte Personen.
   - Geben Sie am Telefon niemals eine PIN preis! Kein 
     Bankmitarbeiter wird das je von Ihnen verlangen. Händigen Sie 
     niemals einem Abholer Ihre Debitkarte aus! Bankmitarbeiter 
     kommen nicht vorbei, um Bankkarten abzuholen.
   - Geben Sie keine TAN preis, ansonsten kann in diesem Moment 
     bereits eine Überweisung autorisiert werden.
   - Sprechen Sie mit Ihrer Familie oder anderen Vertrauten über den 
     Anruf.
   - Falls Sie einen dubiosen Anruf Ihrer Hausbank erhalten haben, 
     zögern Sie nicht und legen Sie auf. Und rufen Sie anschließend 
     Ihre Bank selbst an unter der Ihnen aus den Bankunterlagen 
     bekannten Nummer.
   - Wenn sie unsicher sind: Rufen Sie die Polizei unter der 110 
     (ohne Vorwahl) oder Ihre örtliche Polizeidienststelle an.
   Wenn Sie bereits Opfer geworden sind:
   - Erstatten Sie immer eine Strafanzeige. Nur so erhält die Polizei
     Kenntnis von der Straftat und kann die Täterinnen oder Täter 
     verfolgen.
   - Außerdem erhält Sie dadurch Informationen zum Ausmaß dieses 
     Deliktsfelds, kann Zusammenhänge herstellen und ggf. Tatserien 
     erkennen. Eine Strafanzeige können Sie persönlich auf der 
     nächstgelegenen Polizeidienststelle oder online auf der 
     Internetwache Polizei NRW erstatten.
   - Leisten Sie auf keinen Fall weitere Geldzahlungen.
   - Informieren Sie umgehend Ihr kontoführendes Geldinstitut, um 
     eventuell getätigte Geldflüsse noch anzuhalten oder rückgängig 
     zu machen. (hw)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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