HZA-OS: Geld- und Freiheitsstrafe für Leistungsbetrüger aus Vechta und Cloppenburg; Ermittlungserfolge für das Hauptzollamt Osnabrück
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Osnabrück (ots) - Siebzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 2100 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Vechta für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück und der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog ...