HZA-OS: Jahresbilanz 2024 des Hauptzollamts Osnabrück
Osnabrück (ots)
883 Millionen Euro Steuereinnahmen
77 Millionen Euro durch Vollstreckungsmaßnahmen beigetrieben 18,1 Millionen Euro Schaden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung festgestellt 41 Kilogramm Rauschgift beschlagnahmt
Sehr zufrieden mit den guten Ergebnissen für das abgelaufene Jahr zeigte sich der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas Möller, zusammen mit seinen 540 Mitarbeitern nach den nunmehr vorliegenden Zahlen für 2024.
Erfreulich ist dabei das Jahresergebnis bei den Einnahmen. So erwirtschafteten die Osnabrücker Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt mehr als 883 Millionen Euro für das Staatssäckel. Ein mehr als positives Bild zeichnet die Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Osnabrück. Die von der FKS aufgedeckte Schadenssumme aufgrund von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten beläuft sich auf mehr als 18,1 Millionen Euro. Zudem haben Beschäftigte der Vollstreckungsstelle Zahlungsrückstände von über 77 Millionen Euro vollstreckt.
"Diese erfolgreiche Bilanz ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück"; so Dr. Thomas Möller.
Die Bilanz im Einzelnen
Erhebung von Steuern und Abgaben
Die Einnahmen aus Zöllen in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro für Waren aus Drittstaaten fließen vorrangig in den Haushalt der Europäischen Union. Die für den Bundeshaushalt erhobene Einfuhrumsatzsteuer betrug über 295 Millionen Euro.
An besonderen Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern wurden für den Bundeshaushalt mehr als 557 Millionen Euro eingenommen. Hierbei handelt es sich um die Energie-, Strom-, Tabak-, Branntwein-, Kaffee-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Luftverkehr- und Kraftfahrzeugsteuer.
Kontrolleinheit Verkehrswege
Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels ist eine wichtige Aufgabe im Bezirk des Hauptzollamt Osnabrück. Zuständig hierfür sind die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege mit Sitz in Schüttorf, welche mobile Kontrollen im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück durchführen und auch von Rauschgiftspürhunden unterstützt werden. Im vergangenen Jahr führten die Beamten rund 19.500 Personen- und Warenkontrollen durch. Insgesamt kam es zu rund 674 Beanstandungen und 9 Festnahmen. Die Zöllner beschlagnahmten rund 18.500 Ecstasy-Tabletten, 16 Kilogramm Marihuana, 391 Joints und 12 kg Haschisch sowie 152 Waffen. Weiterhin beschlagnahmte die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Osnabrück zur Bekämpfung des Tabakschmuggels 115.056 Zigaretten.
Steueraufsicht und Außenprüfung
Steuerfestsetzungen beruhen auf Angaben, die die Beteiligten selbst gemacht haben. Der Prüfungsdienst des Hauptzollamts überprüft Unternehmen, bei denen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit auch Zölle und Verbrauchsteuern anfallen, und stellen durch Außenprüfungen die Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer sicher. Der Schwerpunkt solcher Prüfungen liegt in der Regel in einer Buchprüfung, d.h. in der Auswertung der Geschäftsunterlagen in Bezug auf zoll- oder steuerrechtliche Sachverhalte.
Aufgrund von Prüfungen des Sachgebietes Prüfungsdienst des Hauptzollamts wurden im Jahr 2023 rund 1,9 Millionen Euro an Zöllen und Steuern nachgefordert, aber auch rund 362.000 Euro an die Beteiligten erstattet. Die Beschäftigten des Steueraufsichtsdienstes führten zudem im letzten Jahr 2.199 Steueraufsichtsmaßnahmen durch, z.B. in Brennereien oder Brauereien.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist ein bedeutender Tätigkeitsschwerpunkt des Hauptzollamts Osnabrück. Zuständig hierfür ist ihre Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) an den drei Standorten in Nordhorn, Lohne und Osnabrück. Sie führt Prüfungen in allen Wirtschaftsbranchen durch. Prüfungsschwerpunkte bilden unter anderem das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns ist Bestandteil ihrer Prüfungen.
In 2024 überprüfte die FKS des Hauptzollamts Osnabrück 511 Arbeitgeber.
Abgeschlossen werden konnten 1.523 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten. Zahlreiche Verfahren wurden wegen Verstoßes gegen den gesetzlichen Mindestlohn geführt. Mit ihren Prüfungen ermittelten die Zöllnerinnen und Zöllner vorenthaltene bzw. veruntreute Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile von über 18,1 Millionen Euro.
Durch die Gerichte wurden deswegen Täter zu rund 31 Jahren Freiheitsstrafe und über 349.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Hauptzollamt verhängte selbst wegen Ordnungswidrigkeiten Bußgelder in Höhe von mehr als 1.071.035 Euro.
Postverkehr / Grenzbeschlagnahmen
Auch im Jahr 2024 wurde bei den vier Zollämtern des Hauptzollamts Osnabrück eine weiter steigende Zahl von Postsendungen abgefertigt. Der stetig zunehmende Internethandel, insbesondere durch Käufe von Privatpersonen, brachte wieder Probleme mit sich. Viele Käufer, die ihre Waren in Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellt hatten, bedachten nicht, dass auch für diese im Postverkehr eingeführten Waren zahlreiche Gesetze, z.B. wegen bestehender Verbote und Beschränkungen, zu beachten sind.
So ist z.B. die Einfuhr von Arzneimitteln auf dem Postweg durch Privatpersonen in der Regel verboten. Das Hauptzollamt darf diese Arzneimittel nicht in den freien Verkehr überlassen. Sie sind entweder an den Absender zurückzusenden oder sogar zu beschlagnahmen. Viele technische, elektronische Geräte oder Spielzeug aus Ländern außerhalb der Europäischen Union erfüllen nicht die hohen Anforderungen an die Produktsicherheit, die der Gesetzgeber fordert. Das Hauptzollamt muss in diesen Fällen die Entscheidung des dafür zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes einholen. Bei Kleidung, Spielkonsolen verschiedener Hersteller oder Parfümstoffen handelt es sich zudem oft um Fälschungen. Bei der Einfuhr dieser Waren wurde immer wieder gegen das Markenschutz-, Urheberrechts- und Geschmackmustergesetz verstoßen. Diese Waren werden z.B. aufgrund von Grenzbeschlagnahmeanträgen der Rechteinhaber sichergestellt und vernichtet.
Im Jahr 2024 wurden bei den Zollämtern 27 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, 50 Verstöße im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit und 5 Verstöße gegen den Artenschutz festgestellt.
KFZ - Steuer
Das Hauptzollamt Osnabrück betreut im Rahmen der Kfz-Steuererhebung rund 1,37 Millionen Fahrzeuge. Das festgesetzte Steueraufkommen beträgt rund 220 Millionen Euro. Für Elektrofahrzeuge wird die Steuerbefreiung bearbeitet.
Zentrale Vollstreckungsstelle Nordhorn
Bei der über Osnabrück hinaus für den gesamten Weser-Ems-Raum und Bremen zuständigen Zentralen Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Osnabrück mit Sitz in Nordhorn gingen im letzten Jahr mehr als 239.000 Vollstreckungsersuchen ein.
Der Vollstreckungsinnendienst und die im Außendienst tätigen Vollziehungsbeamten vollstreckten vor Ort mehr als 77 Millionen Euro z.B. für die Bundesagentur für Arbeit, andere Sozialleistungsträger, Berufsgenossenschaften und die Zollverwaltung selbst.
Viele der im Jahr 2024 gepfändeten oder beschlagnahmten Waren (z.B. Uhren, Bilder, Spirituosen, Elektronikartikel, Fitnessgeräte, Fahrzeuge oder Werkzeuge)wurden über die zolleigene Versteigerungsplattform www.zoll-auktion.de öffentlich versteigert.
Ausbildung beim Hauptzollamt Osnabrück
Um die zahlreichen und spannenden Aufgabengebiete des Zolls abzudecken, sind bundesweit fast 48.000 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Im letzten Jahr haben insgesamt 43 neue Kolleginnen und Kollegen eine Berufsausbildung beim Hauptzollamt Osnabrück begonnen: 27 die zweijährige Zollausbildung im mittleren Dienst und 16 das duale Studium für den gehobenen Dienst.
Das Hauptzollamt Osnabrück sucht nach Verstärkung: Für eine Ausbildung oder ein Studium zum 1. September 2026 können sich Interessierte noch bis zum 15. Oktober 2025 bewerben.
Informationen zur Ausbildung und dem Studium beim Zoll erteilt das Hauptzollamt Osnabrück sehr gerne. Informationen finden sich auch auf www.zoll.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Leon-Marvin Freitag
Telefon: Tel.: 0541 3301-1006
E-Mail: Leon-Marvin.Freitag@zoll.bund.de
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