Die Spitze des Eisbergs, Kommentar zum Cum-ex-Urteil des BGH von Thomas Spengler
Frankfurt (ots) - Das bundesweit erste höchstrichterliche Urteil in einem Cum-ex-Fall lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Diese komplexe Form des versteckten Dividendenstrippings erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, wie die Karlsruher Richter klarstellen. Wer von Cum-ex profitiert, macht sich also strafbar. Denn nur die tatsächlich ...