Gerlach Verwaltungs- und Beteiligungsges.mbH
Storys zum Thema Wohngemeinschaft
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Sprache:
Deutsch
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Gemeinsamer Mietvertrag: Wer auszieht, haftet weiterhin
Wiesbaden (ots) - Ob Pärchen oder WG: Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben, haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Der Auszug einer Person ändert daran erst einmal nichts - sie ist trotzdem weiter für Mietzahlungen oder Schäden verantwortlich. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Eheleute, Partnerschaften oder Wohngemeinschaften: Oft unterschreiben ...
mehrBundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Mieteraustausch / In einer WG ist das nicht immer ohne weiteres möglich
mehrLBS Infodienst Bauen und Finanzieren
Selbstbestimmtes Wohnen im Alter - Wohnkonzepte für die dritte Lebensphase
mehrRichtig abgesichert? Worauf Studierende jetzt achten sollten
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Unerwünschter "Big Brother" / Wohngemeinschaft wurde ohne Genehmigung per Video überwacht
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Futura GmbH - pflegen, betreuen, beraten
Betreutes Einzelwohnen und Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung
mehrBundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Senioren-WG ist zulässig / Auch in einem reinen Wohngebiet spricht nichts dagegen
mehrStudenten überschätzen Energiekosten für Laptops und TV um das 10-fache
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Eine WG mit elf Studenten / Das ist selbst in einem reinen Wohngebiet zulässig
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Ein neues Zuhause: Gesellschaftliche Wohnformen für Menschen mit Behinderung
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Futura Berlin informiert über betreute Wohngemeinschaften
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