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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Mieteraustausch
In einer WG ist das nicht immer ohne weiteres möglich

Mieteraustausch / In einer WG ist das nicht immer ohne weiteres möglich
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Berlin (ots)

In Wohngemeinschaften gehört es dazu, dass auch mal das eine oder andere Mitglied ausgetauscht wird. Insbesondere bei Studenten versteht sich das von selbst, denn manche wechseln den Studienort und andere machen zwischenzeitlich ihr Examen. Trotzdem bedeutet der Abschluss eines Mietvertrages mit einer Wohngemeinschaft noch nicht automatisch, dass ein Anspruch auf Mieterwechsel gegenüber dem Eigentümer besteht. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS muss der Vertrag ausgelegt werden, wenn es in dieser Frage an einer konkreten Formulierung fehlt. Alleine die Tatsache, dass an eine WG vermietet wurde, bedeutet nach Ansicht der höchsten Instanz noch nicht, dass einfach so gewechselt werden darf.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 304/21)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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