Ausgangsbeschränkungenin Bayern - Freiheitsberaubung
Straubing (ots) - Nachträglich ist es klar: Das zeitweilige Ausgehverbot war Unfug. Eine einzelne Person oder eine Familie auf der Straße stellten kein zusätzliches Infektionsrisiko dar. Wenn eifrige Ordnungshüter Menschen von den Parkbänken verjagten, war das rechtswidrig, stellte jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) fest. Die Beraubung der Freiheit von Millionen Menschen war ein Verstoß gegen das ...