Hahn Rechtsanwälte: Anlegerschutzgesetz ist "viel heiße Luft"
Hamburg (ots) - Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz ist nach Auffassung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte "viel heiße Luft und bringt dem geschädigten Anlegern gar nichts". Die dortigen Halteregelungen kommen zu spät, denn aktuell nehmen immer noch acht bundesdeutsche Immobilienfonds mit einem Investitionsvolumen von 22 ...