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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

BDU: Rundfunkrecht fern der Realität

Bonn/Berlin (ots)

Grauzone zwischen werblichem und redaktionellem Programm wächst -
   DLM und Landesmedienanstalten können sich bislang nicht mit dem 
   BDU auf ein gemeinsames Vorgehen einigen - Aktueller Druck aus 
   Brüssel auf ARD und ZDF wird Bewegung schaffen
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sieht
angesichts des zunehmenden Drucks auf die öffentlich-rechtlichen und
privaten Fernsehsender eine gute Chance, mehr Klarheit in das
Rundfunkrecht zu bringen und damit mehr Transparenz für Wirtschaft,
Medien und Gesellschaft zu erreichen. Die jüngst von der
EU-Wettbewerbsdirektion unter Kommissar Mario Monti eingeleiteten
Prüfverfahren bei ARD und ZDF werden laut BDU-Vizepräsident und
Kommunikationsberater Gregor Schönborn zu Tage bringen, was unter
der "Spitze des Eisbergs" steckt.
Die Zunahme von werblichen Botschaften im redaktionellen
Fernsehprogramm habe zu einer Aushöhlung des Rundfunkrechts geführt,
die auf realitätsfremde Werberichtlinien und auf die
wettbewerbsrechtlich umstrittenen Finanzierungsformen
öffentlich-rechtlicher Programme zurückzuführen sei. Die
Landesaufsichtsbehörden für die Privaten Sender würden nach
Schönborns Einschätzung der Entwicklung im TV-und Radiowerbemarkt
bisher weitgehend tatenlos zusehen. Der BDU hatte in Arbeitstreffen
mit Vertretern der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten
(DLM), betroffenen Sendern und Kommunikations- und Medienberatern
bereits Lösungsmöglichkeiten für die Auslegung und die notwendige
Anpassung der Werberichtlinien erarbeitet. Ein daraus resultierendes
BDU-Positionspapier für Unternehmen und Berater mit dem Ziel, einen
verlässlichen Rahmen für redaktionelle Kooperationen und für ein
Modellprojekt "Firmen-TV" zu schaffen, regelt den Umgang mit
Beiträgen und Botschaften außerhalb der Werbeblöcke. Die DLM konnte
sich jedoch bislang nicht mit den Landesmedienanstalten auf eine
solche gemeinsame Position verständigen.
Schönborn: "Ich beobachte mit Sorge, dass weiter im Graubereich
agiert wird, weil die Richtlinien zum einen der Realität und zum
anderen den Zuschauerwünschen nicht anzupassen sind. Unternehmen
wollen ins Programm, Sender wollen die Zusammenarbeit und der
Zuschauer sucht Informationen aus Unternehmen über Hintergründe,
Forschung & Entwicklung oder Kapitalmarkt-relevante Informationen.
Wir benötigen eindeutige Regeln, wie sachliche Informationen aus der
Wirtschaft mit Klarheit und Offenheit ins Programm kommen. Ansonsten
lässt man zu, dass produktbezogene Botschaften nicht als Werbeblöcke,
sondern weiter als Schleichwerbung im redaktionellen Programm
untergebracht werden." Der BDU setze sich damit zunächst für eine
Anpassung der Werberichtlinie und in absehbarem Zeitraum auch für
eine Berücksichtigung im Rundfunkstaatsvertrag ein. Dieses gelte
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kommission die
Vorschläge des Verbandes bereits jetzt für Europarechtskonform hält.
Der Verband, der auch die kommunikationsberatende Branche
vertritt, schlägt als ersten Schritt eine rechtlich-klarstellende
Vereinbarung zwischen Unternehmen, Privatsendern und
Aufsichtsbehörden vor, die Rechtssicherheit gibt, unter welchen
Voraussetzungen sachliche und nicht-werbliche Sendungen von
Unternehmen im redaktionellen Programm, beispielsweise als
"Firmen-TV" gesendet werden können. "Derzeit laufen die Beteiligten
teils wissentlich Gefahr, entweder von einem Wettbewerber angezeigt
oder von einer Landesaufsichtsbehörde abgemahnt zu werden", so
Schönborn.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. 
Klaus Reiners (Pressesprecher) 
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin 
Tel.: 0228/9161-20, eMail:  rei@bdu.de

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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