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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

Aktuelles BGH-Urteil zur Direktansprache
Anruf erlaubt: Personalberater dürfen Mitarbeiter in Unternehmen direkt kontaktiere

Bonn (ots)

Bundesgerichtshof erlaubt die telefonische Ansprache von
   Beschäftigten am Arbeitsplatz zum Zwecke des Jobwechsels - BDU
   begrüßt die nun geltende Rechtssicherheit als "längst überfällige
   Klarstellung"
Die Praxis von Personalberatern, Mitarbeiter eines Unternehmens an
ihrem Arbeitsplatz telefonisch anzusprechen, um das Interesse an
einem Jobwechsel zu wecken, unterliegt keinen grundsätzlichen
wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH)
gestern in Karlsruhe entschieden (Urteil vom 4. März 2004 - I ZR
221/01). Der Vize-Präsident des Bundesverbandes Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V., Dr. Joachim Staude, und der Vorsitzende
des BDU-Fachverbandes Personalberatung, Dr. Wolfgang Lichius,
begrüßen das Urteil ausdrücklich "als längst überfällige
Klarstellung".
Der Bundesgerichtshof bestätigt damit die herrschende
Rechtsprechung zur sogenannten Direktansprache. Danach dürfen
Personalberater Kandidaten wegen eines Stellenangebots anrufen. Dabei
müssen sie sich auf einen ersten Kontakt beschränken, das konkrete
Interesse des Angerufenen abklären und dürfen weitere Gespräche nur
außerhalb der Arbeitszeit anbieten. Vizepräsident Staude: "Die
Entscheidung des BGH deckt sich mit den Forderungen und der Position
des BDU."
Auch der Vorsitzende des Fachverbandes Personalberatung im BDU,
Dr. Wolfgang Lichius, lobt die Entscheidung. "Damit erhält die
Branche endlich verbindliche Rechtssicherheit für die Grundlagen
ihrer Arbeit". Immerhin habe es auch einige Gerichte gegeben, die die
Direktansprache für wettbewerbswidrig ansehen, weil dabei die
arbeitgeberfinanzierte Telefonanlage zweckwidrig ausgenutzt und der
umworbene Mitarbeiter von der Arbeit abgehalten werde.
Der BDU stellt aber klar, dass die Direktansprache mit dem Ziel
der Behinderungsabsicht gegen einen Konkurrenten oder zur Ausspähung
von Betriebsgeheimnissen, wettbewerbswidrig sei. Sittenwidrig sei es
auch, wenn der Berater dem Kandidaten unzutreffende Angaben über den
neuen Job mache oder den derzeitigen Arbeitgeber schlecht rede.
Fachverbandschef Lichius: "Direktansprachen, die mit dieser
Zielrichtung vorgenommen würden, sind klar sittenwidrig. Sie sind
auch mit dem Selbstverständnis der Berufsangehörigen nicht
vereinbar."
Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur
Zeit rund 15.200 Unternehmensberater und Personalberater
organisiert, die sich auf weit über 500 Management-, IT- und
Personalberatungsfirmen verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten
2003 einen Gesamtumsatz von ca. drei Milliarden Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: 
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. 
Klaus Reiners (Pressesprecher) 
Zitelmannstraße 22
53113 Bonn
Tel.: 0228/9161-20 und eMail:  rei@bdu.de

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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