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BDU-Präsident Redley: Mannesmann-Prozess muss Klarheit bringen
Urteil kann erhobene Vorwürfe entkräften und rechtliche Maßstäbe setzen

Berlin/Bonn (ots)

Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, erwartet von dem am 21.
Januar 2004 beginnenden Mannesmann-Verfahren "Klarheit für die
Wirtschaft".
Die erhobenen Vorwürfe gegen Spitzenkräfte der deutschen
Wirtschaft müssten nun "sauber und korrekt" untersucht werden, um
einem "dauernden Imageschaden und Pauschalvorurteilen gegen das
deutsche Top-Management" entgegen treten zu können. Wenn an den
Vorwürfen nichts dran sei, dann sei das am besten durch ein
freisprechendes Urteil öffentlichkeitswirksam zu belegen. Zudem dürfe
in der Öffentlichkeit auch nicht der Eindruck entstehen, Top-Manager
müssten sich ihrer unternehmerischen Verantwortung nicht stellen.
"Das würde das Vertrauen in die Führungseliten untergraben",
befürchtet Redley.
In rechtlicher Hinsicht könne ein Urteil, in dem die
strafrechtlich relevanten Grenzen des Untreue-Tatbestandes erläutert
werden, zu mehr Rechtssicherheit für die Wirtschaft führen. Insoweit
habe das Verfahren auch "positive Begleiteffekte", so der
Verbandspräsident. Grundsätzlich meint Redley aber, dass an
Spitzenmanager "keine übertriebenen strafrechtliche Anforderungen
gestellt werden dürfen, sonst sind mutige unternehmerische
Tätigkeiten überhaupt nicht mehr denkbar." Dies gelte zumindest dann,
wenn das einschlägige Aktienrecht genügend beachtet werde. Ob das im
Mannesmann-Verfahren der Fall gewesen sei, sei aber zu klären. In
jedem Fall sollten Manager in verantwortungsvollen Position
persönliche ethische Maßstäbe nicht aus den Augen verlieren,
empfiehlt Redley.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher), 
Tel.: 0228/9161-20
Zitelmannstraße 22, 
53113 Bonn

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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