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Koschyk: Gotteslästerung ist kein Kavaliersdelikt

Berlin (ots)

Zum Vorstoß aus den Reihen der Grünen, die
Strafbarkeit der Gotteslästerung abzuschaffen, erklärt der 
Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut 
Koschyk:
Toleranz und Respekt vor Wertvorstellungen und religiösen Gefühlen
anderer Menschen ist ein hohes Gut. Es verdient und braucht auch den 
Schutz des Strafrechts.
Die Forderung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen, 
Volker Beck, da Urteile wegen Gotteslästerung fast nur in 
Süddeutschland gesprochen würden, solle die Strafbestimmung besser 
ganz gestrichen werden, weist doppelt in die Irre.
Die Kritik aus den Reihen der Grünen lässt jeden Respekt für die 
Unabhängigkeit der Justiz vermissen. Wenn eine geltende 
Strafbestimmung in anderen Teilen Deutschlands keine Anwendung mehr 
findet, dann liegt das Problem dort. Toleranz und Respekt vor 
religiösen Gefühlen haben in ganz Deutschland Schutz verdient - und 
es ist gut, dass sie jedenfalls in Bayern und Baden-Württemberg auch 
Schutz finden.
Der strafrechtliche Schutz religiöser Gefühle und 
Wertüberzeugungen ist keine Frage von gestern - im Gegenteil. Das 
Neben- und Miteinander unterschiedlicher Religionen prägt immer 
stärker den Alltag in Deutschland. Klare Grenzen zu setzen gegen 
Schmähung und Herabsetzung ist ein Beitrag für den inneren Frieden. 
Dies leistet die geltende Strafbestimmung nicht ausreichend. Die 
geltende Rechtslage führt zu dem absurden Ergebnis, dass religiöse 
Überzeugungen umso besser geschützt sind, je gewalttätiger ihre 
Anhänger sind - denn um so eher ist die Schmähung einer Religion 
geeignet, "den öffentlichen Frieden zu stören". Auf diese 
Voraussetzung sollte das Strafrecht verzichten, um einen wirksamen 
Beitrag für mehr Toleranz und Friedfertigkeit zu leisten.
Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig 
ist. Schwere Gotteslästerung ist kein Kavaliersdelikt. Sie gehört 
angemessen bestraft - im Einzelfall auch über den bisher geltenden 
Strafrahmen von bis zu drei Jahren hinaus.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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