Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e.V. (VHI)
Pressemitteilung: Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe e.V. veröffentlicht neue Güte- und Prüfbestimmungen für WPC Terrassendielen
Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe e.V. veröffentlicht neue Güte- und Prüfbestimmungen für WPC‑Terrassendielen
Die Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe e.V. (QGH) hat ihre Güte- und Prüfbestimmungen (GUP) für Terrassendielen aus Holz‑Polymer‑Verbundwerkstoffen (WPC) grundlegend überarbeitet. Das neue Regelwerk löst die bisherigen Bestimmungen von 2017 vollständig ab, grenzt die Qualitätsanforderungen noch stärker von der Norm ab und setzt weiterhin hohe Maßstäbe für Qualität, Nachhaltigkeit und Sicherheit von WPC‑Terrassendielen.
Höhere technische Anforderungen sorgen für mehr Qualität
Die aktualisierten Güte- und Prüfbestimmungen (GUP) entwickeln die Qualitätssicherung praxisgerecht fort: Die in den Güte- und Prüfbestimmungen über die letzten Jahrzehnte entwickelten präzisen Material- und Produkteigenschaften finden sich mittlerweile vielfach in der einschlägigen Norm DIN EN 15334-4. Die Qualitätsgemeinschaft wertet dies als Anerkennung ihrer fachlichen Vorarbeit und bezieht sich nun mit der Novelle 2025 ihrer Güte- und Prüfbestimmungen auf die Anforderungen der Norm, wobei sie in vielen Punkten über die Norm hinausgehenden Anforderungen definiert hat. Hierzu wurden etwa Prüfmethodiken aktualisiert, Prüfzyklen angepasst und deutlich verschärfte Anforderungen speziell für massive und coextrudierte Dielen formuliert. Zusätzlich zur Norm werden Vorgaben für die Qualität der Rohstoffe, für eine verpflichtende Fremdüberwachung und Aspekte zur Nachhaltigkeit in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegt.
Nur ausgesuchte, definierte Materialien sind bei der Herstellung der Dielen erlaubt
Zu den Anforderungen an die Materialeigenschaften durch die Qualitätsgemeinschaft zählen unter anderem:
- Mindestens 50 % Holzanteil (trocken) im Kernmaterial, ausschließlich aus nachhaltiger Forstwirtschaft, nachgewiesen über FSC- oder PEFC-Zertifikate.
- Erhöhte Qualitätsanforderungen an Polymerkomponenten, inklusive REACH‑Konformität.
- Anforderungen an den nachhaltigen Anbau sonstiger Naturfasern
- Verpflichtung, die Rücknahme für gebrauchte Dielen aus der eigenen Produktion anzubieten und diese bei technischer Eignung zur Produktion neuer Dielen einzusetzen.
Umfangreiche Prüfmechanismen sichern hohe Standards
Die QGH setzt bei der Qualitätssicherung auf ein Verfahren aus Eigen- und Fremdüberwachung:
- Eigenüberwachung: mindestens 2 x täglich werden werkseigene Prüfungen vieler Eigenschaften durchgeführt, deren Ergebnisse dokumentiert werden müssen.
- Fremdüberwachung alle drei Jahre durch akkreditierte Prüfinstitute. Dabei werden nicht nur die Produkteigenschaften und alle weiteren Vorgaben vollumfänglich geprüft, es wird auch die Durchführung der Eigenüberwachung bewertet.
- Die in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegten Grenzwerte sind für unterschiedliche Dielenarten gestaffelt definiert und gehen bis auf wenige Ausnahmen deutlich über die Anforderungen der Norm hinaus.
Die Anforderungen betreffen u. a. Biegefestigkeit, Rutschhemmung, Wasseraufnahme, Quellverhalten, Farbstabilität und das thermische Materialverhalten. Zusätzliche Grenzwerte gelten für Belastungswechsel, Kriechverhalten, Schlagbeständigkeit und Dauerhaftigkeit.
Transparente Umweltinformationen durch EPD‑Nachweis
Hersteller dokumentieren im Rahmen des Qualitätszeichens zudem über Umweltproduktdeklarationen (EPD) nach ISO 14025 oder DIN EN 15804 u. a. das Treibhauspotenzial (GWP), den Energieverbrauch und weitere Umweltindikatoren und tragen zur ökologischen Gebäudebewertung und nachhaltigen Beschaffung bei. Verbands‑EPDs wie die aktuelle WPC‑Terrassendielen‑EPD des VHI werden ebenso anerkannt wie Produkt-EPDs der einzelnen Mitgliedsunternehmen.
Nachhaltigkeit und Kundenzufriedenheit stehen bei WPC-Terrassen im Mittelpunkt
WPC‑Terrassendielen sind eine ressourcenschonende und klimafreundliche Alternative zu Tropenholz und anderen Hölzern:
- Der Holzanteil der Produkte ermöglicht eine langfristige Bindung von Kohlenstoff, was zum Klimaschutz beiträgt.
- WPC nutzt Nebenprodukte der Forst‑ und Sägeindustrie und ist stofflich mehrfach recycelbar.
- Die Polymere verleihen dem Material erhöhte Beständigkeit gegen Feuchtigkeit, UV‑Einwirkung sowie Insekten- und Pilzbefall.
- Ein Anstrich mit Holzschutzöl ist überflüssig, was Aufwand und Umweltbelastung reduziert.
„WPC‑Terrassen sind durch ihre Langlebigkeit, Ressourcenschonung und Wiederverwertbarkeit ein praktisches Beispiel gelebter Kreislaufwirtschaft“, erklärt Anemon Strohmeyer, Geschäftsführerin der Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe (QGH). Sie betont: „Unser Qualitätszeichen Holzwerkstoffe bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern Klarheit und Sicherheit – nur Produkte, die unsere strengen Kriterien erfüllen, erhalten es.“
„Das Qualitätszeichen Holzwerkstoffe der QGH stellt sicher, dass nur Produkte, die nachweislich strenge ökologische und technische Anforderungen erfüllen, ausgezeichnet werden. Es bietet Endkunden eine klare Orientierung beim Kauf und ist ein starkes Qualitätsversprechen der heimischen Hersteller innerhalb der Branche.“, so der QGH-Obmann für den Qualitätsfachbereich WPC Michael Mette.
Die novellierten Güte- und Prüfbestimmungen sind auf der Internetseite der QGH abrufbar (https://qg-holzwerkstoffe.de/pruefung-wpc-decks/). Die Fremdüberwachung der Produkte entsprechend dieser Güte- und Prüfbestimmungen liegt bei externen, akkreditierten Instituten.
Über die Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe e.V.
Die Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe vergibt das „Qualitätszeichen Holzwerkstoffe“ an Produkte, die den Qualitätskriterien der Gemeinschaft entsprechen. Alle Qualitätsanforderungen werden durch unabhängige Prüflabore überprüft. Die von der Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe festgelegten Qualitäts- und Prüfbestimmungen sind für deren Mitglieder verbindlich.
Nur Holzwerkstoffe, die alle Tests bestanden haben, erhalten das Qualitätszeichen Holzwerkstoffe. In der Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe sind drei Produktgruppen vertreten: Spanplatten, Sperrholz und Holz-Polymer-Werkstoffe (WPC). Diese spiegeln sich in den unterschiedlichen Qualitätsfachbereichen wider.
Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe e.V.
Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe e.V.
Schumannstr. 9 | 10117 Berlin
Tel. 030 • 280 91 250 | Fax 030 • 280 91 256
E-Mail: info@qg-holzwerkstoffe.de
Vereinsregister: VR36377B Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg







