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DFK fordert: Keine Absenkung des Kündigungsschutzes!

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DFK fordert: Keine Absenkung des Kündigungsschutzes!

Essen, 08.07.2026 – Das von der Koalition vorgestellte Reformpaket sieht u.a. die Lockerung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener vor. Analog zur Regelung des § 25a Absatz 5a KWG für Risikoträger im Finanzbereich soll ab 01.01.2027 Arbeitgebern die Trennung von Arbeitnehmenden mit einem Jahresbruttoeinkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung durch Auflösung mit Abfindungsoption deutlich erleichtert werden.

Der DFK Verband für Fach- und Führungskräfte e.V. kritisiert dieses Ansinnen der Bundesregierung scharf und lehnt eine solche faktische Absenkung des gesetzlichen Kündigungsschutzes strikt ab.

Gerade erst wurde bekanntgegeben, dass neben der jährlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2027 auch eine einmalige außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erfolgen soll.

Weiterhin zahlen viele Fach- und Führungskräfte bereits den Spitzensteuersatz und als einzige Beschäftigte auch noch den Solidaritätszuschlag.

„Angesichts der steigenden Belastungen für Fach- und Führungskräfte und der aktuell schwierigen Arbeitsmarktlage mit massiven Personalabbauprogrammen in nahezu allen Branchen, sind wir über die sehr arbeitgeberfreundlichen Pläne der Bundesregierung zur Absenkung des Kündigungsschutzes mehr als verwundert“, stellt Michael Krekels, DFK-Vorstandsvorsitzender fest.

Arbeitgeber könnten danach in einem Kündigungsschutzverfahren bei einer unwirksamen Kündigung einen Auflösungsantrag stellen, zahlen eine vom Gericht gemäß § 10 KSchG nach Alter und Beschäftigungsjahren festgelegte Abfindung und sind damit dann Beschäftigte mit höherem Einkommen los.

„Täglich erleben wir in den arbeitsrechtlichen Beratungen unserer Mitglieder, dass sich Arbeitgeber plötzlich und oft grundlos von verdienten Mitarbeitern trennen wollen. Hier spielt der gesetzliche Kündigungsschutz und das Prozessrisiko der Arbeitgeber eine ganz entscheidende Rolle für die Trennungsgespräche und -verhandlungen“, so Krekels weiter.

Bisher gilt die Auflösung mit Abfindung nur für bestimmte Leitende Angestellte nach § 14 Abs. 2 KSchG, die eine besonderen Vertrauensstellung innehaben oder für Risikoträger nach § 25a Absatz 5a KWG mit einer jährlichen Fixvergütung über der dreifachen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.

„Für uns und unsere Mitglieder entsteht hier der Eindruck, dass Gutverdiener immer weiter vom Staat zur Kasse gebeten, ihnen als Dank dafür aber gesetzliche Schutzrechte beschränkt oder ganz versagt werden“, warnt DFK-Vorstand Nils Schmidt.

Aus Sicht des DFK gibt es keinen sachlichen Grund, Beschäftigte nur aufgrund eines höheren Einkommens weniger vor unwirksamen Kündigungen zu schützen als Beschäftigte unter einer bestimmten Einkommensgrenze.

Der DFK hat daher erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, ob eine solche Regelung tatsächlich auch haltbar ist.

Der Kündigungsschutz ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitnehmerschutzrechts in Deutschland und Ausdruck der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Abs. 1 GG sowie auch des allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 GG. Der gesetzliche Kündigungsschutz soll abhängig Beschäftigte vor unberechtigtem Arbeitsplatzverlust schützen. Die Höhe des Einkommens kann und darf nicht darüber entscheiden, ob jemand seinen Arbeitsplatz verlieren darf oder nicht.

Schon bei der Einführung des § 25 a Absatz 5a KWG hatte der DFK in seiner damaligen Stellungnahme zum Brexit-Steuerbegleitgesetz vor dadurch resultierenden weiteren Aufweichungen des Kündigungsschutzes gewarnt und sieht sich darin nun leider bestätigt.

Daher fordert der DFK: Keine weitere Absenkung des gesetzlichen Kündigungsschutzes!

Kurzinformation über den Verband

Der DFK ist ein branchenübergreifender Berufsverband und die Stimme der Fach- und Führungskräfte in Deutschland.

Er vertritt in seinem Netzwerk rund 15.000 Fachkräfte und Führungskräfte des mittleren und höheren Managements auf wirtschaftlicher und politischer Ebene.

Kernkompetenzen des DFK sind: Führungsthemen, Arbeits- und Sozialrecht sowie Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Die Mitglieder des DFK erhalten eine umfassende Unterstützung auf ihrem Karriereweg u.a. durch juristische Beratung und Vertretung, vielfältige Online- und Offline-Weiterbildungsangebote, exklusives Mentoring, Coaching und aktuelle Informationen.

Zudem bietet der DFK über seine 17 Regionalgruppen ein weit verzweigtes, zielgruppenspezifisches und exklusives Kontaktnetzwerk, das sich in die folgenden Ressorts aufgliedert: Fach- und Führungskräfte, Frauennetzwerk, Young Leaders, VGF - Vereinigung der Geschäftsführenden und Vorstände, LGBT*IQ und 60+.

Mit Büros in Essen, Hamburg und München sowie der Hauptstadtvertretung in Berlin ist der DFK bundesweit für seine Mitglieder vor Ort erreichbar.

www.dfk.eu

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