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Eichhorn: Alkoholverbot für Fahranfänger schützt alle Verkehrsteilnehmer

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes der
Bundesregierung zum Alkoholverbot für Fahranfänger erklärt die 
Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Alkohol am Steuer ist neben überhöhter Geschwindigkeit eine der 
Hauptunfallursachen. Im Jahr 2005 ereigneten sich in Deutschland 
22.004 Unfälle mit Personenschaden, bei denen mindestens ein 
Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss stand. 603 Verkehrsteilnehmer
starben bei diesen Unfällen.
Wenn bei Fahranfängern Unerfahrenheit in der Fahrzeugbeherrschung 
und eine verminderte Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit aufgrund 
des Alkoholgenusses aufeinander treffen, steigt die Unfallgefahr. 
Bereits geringe Mengen Alkohol können bei unerfahrenen Fahrern zu 
schweren Unfällen führen. Daher ist der Gesetzentwurf der 
Bundesregierung, der ein Alkoholverbot für Autofahrer in der 
Probezeit vorsieht, richtig. Dies schützt nicht nur die jungen 
Fahrer, sondern alle Verkehrsteilnehmer. Auch der Vorschlag des 
Bundesrates, das Alkoholverbot für alle Autofahrer bis zur Vollendung
des 21. Lebensjahres auszudehnen, ist zu prüfen.
Fahranfänger sind meist zwischen 18 und 24 Jahre alt. Rund ein 
Drittel aller an einem Unfall mit Toten und Verletzten beteiligten 
Autofahrer unter Alkoholeinfluss gehörten zu dieser Altersgruppe. Der
Anteil dieser Gruppe an der Bevölkerung beträgt hingegen lediglich 
8,2 Prozent.
Alle Möglichkeiten müssen genutzt werden, um die Zahl der durch 
einen Verkehrunfall Verletzten oder Getöteten in Deutschland zu 
verringern. Dazu gehören u. a. verstärkte Verkehrskontrollen durch 
die Polizei und der Einsatz von Drogenschnelltests, mit denen der 
Konsum von Rauschmitteln unmittelbar nach der Verkehrskontrolle 
festgestellt werden kann.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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